Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

91.066 Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Loi sur la statistique fédérale (LSF)

Botschaft: 30.10.1991 (BBl 1992 I, 373 / FF 1992 I, 353)

Ausgangslage

Die amtliche Statistik des Bundes steht vor neuen Herausforderungen. Das ständig wachsende Informationsbedürfnis des Staates, der Wirtschaft und der Forschung verlangt eine gezielte und rasche Bereitstellung von Daten. Zudem fordert die Annäherung an die europäische Integrationsbewegung eine internationale Vergleichbarkeit von statistischen Informationen, die nur mit einem Ausbau wichtiger Statistikbereiche erreicht werden kann. Die heutige Statistik fusst immer noch auf dem Bundesgesetz betreffend die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz vom 23. Juli 1870.

Das neue Bundesstatistikgesetz regelt die Aufgaben der Statistik im Dienste des Bundes, darüber hinaus aber auch im Sinne einer öffentlich zugänglichen, objektiven Information über Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Weiter legt das Gesetz den über die Bundesverwaltung hinausreichenden institutionellen Geltungsbereich fest, ferner die Anordnungskompetenzen und die vorgängigen Konsultationspflichten, die Mitwirkung der Kantone, Gemeinden und übrigen Stellen bei der Durchführung, die Organisation der Bundesstatistik, die Koordinationsregeln sowie die internationalen Beziehungen.

Wichtig aus der Sicht der Befragten sind die einheitlichen und strengen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit, denen eine zentrale Rolle in diesem Gesetz zukommt: so dürfen für die Statistik beschaffte Daten nicht für administrative oder andere personenbezogene Zwecke verwendet werden.

Verhandlungen

SR 26.08.1992 AB 1992, 674
NR 22.09.1992 AB 1992, 1654
SR 29.09.1992 AB 1992, 912
SR / NR 09.10.1992 Schlussabstimmungen (41:0 / 131:29)

Im Ständerat wurde darauf verwiesen, dass das neue Bundesstatistikgesetz zwar nicht zum Eurolex-Paket gehöre, aber durchaus einen engen Zusammenhang mit dem EWR-Vertrag aufweise. Es sei nötig, um eurokompatible statistische Informationen rechtzeitig bereitstellen zu können. In der Detailberatung schlug die vorberatenden Kommission einige kleinere Änderungen vor, denen sich auch der Bundesrat und das Plenum anschlossen.

Im Nationalrat wurden noch drei weitere Korrekturen am Gesetz vorgenommen: so wurde beispielsweise die Ermittlung repräsentativer Zahlen über die Erfüllung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung von Frau und Mann explizit festgeschrieben. Die Kommission war unzufrieden mit dem Bundesrat, weil dieser keine genauere Auskunft über die Folgekosten geben konnte. Sie forderte deshalb via Kommissionspostulat (Ad 91.066), das vom Plenum überwiesen wurden, einen Zusatzbericht an. In der Differenzbereinigung schloss sich der Erst- dem Zweitrat an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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