Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
91.074 |
Teuerungsausgleich an das
Bundespersonal. Bundesbeschluss |
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Compensation du
renchérissement au personnel fédéral |
Botschaft: 13.11.1991 (BBl IV, 1085 / FF IV, 1033)
Ausgangslage
Die Gültigkeit des Bundesbeschlusses vom 5. Oktober 1984
über die Teuerungszulagen an das Bundespersonal, der durch die Änderung vom 23. Juni
1988 um vier Jahre verlängert wurde, läuft Ende 1992 ab. - Die Vorlage liegt aus
Gründen der Übersichtlichkeit in einer Neufassung vor; sie beantragt neben einer
geringfügigen Änderung jedoch lediglich die Verlängerung des bisherigen Beschlusses um
weitere vier Jahre bis Ende 1996. Wie bisher soll das Personal "Anspruch" auf
einen "angemessenen" Teuerungsausgleich haben, der vom Bundesrat jährlich
"aufgrund der jeweiligen Lebenskosten" festgesetzt wird.
Verhandlungen
NR |
11.03.1992 |
AB 1992, 408 |
SR |
10.06.1992 |
AB 1992, 420 |
NR / SR |
19.06.1992 |
Schlussabstimmungen (105:54 / 27:4) |
Im Nationalrat blieb die Auto-Partei mit ihrem
Nichteintretensantrag isoliert; in der Detailberatung schlug jedoch die von der FDP, der
SVP und der LP unterstützte Kommissionsminderheit vor, den Bundesrat zur Ausrichtung
eines Teuerungsausgleichs zu ermächtigen, ohne aber einen expliziten Anspruch des
Personals zu statuieren. Dieser Antrag unterlag freilich ebenso wie der Versuch, den
Bundesrat zu verpflichten, bei der Festlegung der Höhe dieses Teuerungsausgleiches neben
den Lebenshaltungskosten noch weitere Faktoren wie die Lage der Wirtschaft und der
Bundesfinanzen zu berücksichtigen. - Auch im Ständerat konnte sich ein analoger
Antrag nicht durchsetzen. Die Vorlage wurde somit unverändert gutgeheissen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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