Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

91.406 Parlamentarische Initiative (Borel)
Handel mit Waffen. Aufsicht des Bundes
Initiative parlementaire (Borel)
Commerce d'armes. Contrôle fédéral

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates: 16.10.1992 (BBl 1993 I, 625 / FF 1993 I, 597)

Stellungnahme des Bundesrates: 14.12.1992 (BBl 1993 I, 638 / FF 1993 I, 609)

Ausgangslage

Die Bekämpfung von Missbräuchen im Bereich des Waffenhandels beschäftigt Bundesrat und Parlament seit über zehn Jahren. Es ist unbestritten, dass das Konkordat vom 27. März 1969 über den Handel mit Waffen und Munition (SR 514.542), dem mit Ausnahme des Kantons Aargau alle Kantone und Halbkantone beigetreten sind, lückenhaft ist. Sämtliche Versuche, das Konkordat zu revidieren oder ein Bundesgesetz zu Regelung des Waffenhandels zu erlassen, sind bis heute gescheitert.

Die unterschiedlichen Regelungen, welche die Kantone entwickelt haben, behindern eine wirksame Bekämpfung des internationale Verbrechens.

Am 22. Januar 1991 reichte Nationalrat François Borel eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein. Am 3. Oktober 1991 beschloss der Nationalrat, der Initiative Folge zu geben; daraufhin beauftragte das Büro die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates, eine Vorlage auszuarbeiten.

Die Kommission schlug in ihrem Bericht, in welchem sie auch bereits die Grundzüge der künftigen Gesetzgebung über den Waffenhandel darlegte, einen neuen Artikel 40bis BV vor mit dem Wortlaut: "Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition."

Verhandlungen

NR 16.12.1992 AB 1992, 2634
SR 09.03.1993 AB 1993, 78
NR / SR 19.03.1993 Schlussabstimmungen (107:3 / 42:0)

Im Nationalrat blieben die Erwägungen und der Antrag der Kommission unbestritten. - Auch der Ständerat stimmte dem neuen Verfassungsartikel zu, nachdem zuvor die Freisinnigen Rüesch (SG) und Loretan (AG) vom Bundesrat die Zusicherung erhalten hatten, dass er nicht beabsichtige, in der Ausführungsgesetzgebung das Recht auf Waffenbesitz grundsätzlich in Frage zu stellen.

Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 1993 mit 86,3% Ja-Stimmen gutgeheissen (vgl. Anhang G). Ein Vorentwurf eines Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition ging am 20. Februar 1995 in die Vernehmlassung.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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