Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

94.105 Asylverfahren. Verlängerung des Bundesbeschlusses
Procédure d'asile. Prorogation de l'arrêté fédéral

Botschaft: 21.12.1994 (BBl 1995 I, 373 / FF 1995 I, 381)

Ausgangslage

Das Asylgesetz wurde am 22. Juni 1990 durch den Bundesbeschluss über das Asylverfahren in wesentlichen Teilen ergänzt und geändert. Dieser dringliche Bundesbeschluss gilt noch bis zum 31. Dezember 1995.

In der Zwischenzeit wurden die Arbeiten für die Überführung des Bundesbeschlusses ins ordentliche Recht im Rahmen einer Totalrevision des Asylgesetzes an die Hand genommen. Der Bundesrat gab Bericht und Entwurf am 6. Juni 1994 in die Vernehmlassung. Auf Wunsch verschiedener Kantone, Parteien und Organisationen verlängerte er, angesichts der komplexen Materie und grundsätzlicher Neuerungen, beispielsweise im Bereich der Schutzbedürftigen, die Vernehmlassungsfrist bis zum 15. November 1994.

Als Folge davon konnte der Zeitplan für die Vorbereitung der Vorlage und die parlamentarische Behandlung bis Ende 1995 nicht mehr eingehalten werden. Eine sorgfältige Gesetzgebung hätte in der verbleibenden Zeit nicht mehr gewährleistet werden können. Der Bundesrat beantragt dem Parlament aus diesen Gründen die Verlängerung des Bundesbeschlusses über das Asylverfahren um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 1997.

Der geltende Bundesbeschluss über das Asylverfahren bleibt durch die Verlängerung inhaltlich unverändert. Einzig im Zusammenhang mit den Sanierungsmassnahmen 1993, dem Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und dem Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich wurden bereits materielle Änderungen vorgenommen. Die entsprechenden Bestimmungen im Bundesbeschluss über das Asylverfahren werden daher nicht mehr verlängert.

Verhandlungen

NR 09.03.1995 AB 1995, 505
SR 13.06.1995 AB 1995, 592
NR / SR 23.06.1995 Schlussabstimmungen (179:2 / 40:0)

Um die Totalrevision des Asylgesetzes mit der notwendigen Ruhe angehen zu können, beantragte im Nationalrat die Mehrheit der Kommission, das geltende Recht bis zum 31. Dezember 1998 zu verlängern. Der Rat entschied sich jedoch mit 57 zu 43 Stimmen für die Lösung des Bundesrates. Bundesrat Koller stellte fest, dass das neue Gesetz nicht mehr viele Neuerungen enthalten und daher auch nicht besonders umstritten sein werde. Die Datenschutzbestimmungen müssten ohnehin schon vor 1998 angepasst werden.

Der Ständerat stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

  

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