Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
1. Staatspolitik und Rechtsordnung
92.050 |
Arbeitsfreier Bundesfeiertag
(1.-August-Initiative). |
|
Volksinitiative |
|
Jour de fête nationale
férié. |
|
Initiative populaire |
Botschaft: 20.05.1992 (BBl III, 889 / FF III, 861)
Ausgangslage
Die eidgenössische Volksinitiative "für einen
arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)" wie auch die
parlamentarische Intiative "1. August. Arbeitsfreier Bundesfeiertag"
(89.227) haben zum Ziel, den 1. August als arbeitsfreien Bundesfeiertag in der
Bundesverfassung zu verankern.
Bei der behandlung der parlamentarischen Initiative
gelangte die zuständige Petitions- und Gewährleistungskommission aufgrund eines
Gutachtens von Prof. Paul Richli zur Auffassung, dass ein eidgenössischer Bundesfeiertag
auch auf Gesetzesstufe zur verwirklichen sei. Sie hat in der Folge einen Entwurf zu einem
"Bundesgesetz über den Bundesfeiertag" ausgearbeitet, der sich auf eine
stillschweigende Verfassungskompetenz kraft Natur der Sache stützt, den 1. August
zum arbeitsfreien Feiertag erklärt und dessen Begehung regelt (vgl. BBl 1992
I 1006).
Der Bundesrat hat sich in der Frage eines allgemeinen
Bundesfeiertag bis in die jüngste Vergangenheit stets mit Zurückhaltung geäussert.
Diese Haltung gründete im wesentlichen auf der geschichtlichen Entwicklung der
schweizerischen Bundesfeier, auf dem Gedanken ihrer schlichten und würdigen Begehung und
in der Rücksicht auf den föderalistischen Aufbau unseres Staatswesens.
Der Bundesrat steht dennoch der Einführung eines
arbeitsfreien Bundesfeiertages offen gegenüber, gibt aber in Anbetracht seiner bisher
ausgeübten Zurückhaltung der Volksinitiative und damit einer von Volk und Ständen zu
entscheidenden Einführung eines arbeitsfreien Bundesfeiertages den Vorzug. Gleichzeitig
schlägt er die Vorlage der nationalrätlichen Petitions- und Gewährleistungskommission
als mögliche Ausführungsgesetzgebung vor.
Verhandlungen
NR |
03.03.1993 |
AB 1993, 76 |
SR |
01.06.1993 |
AB 1993, 310 |
NR / SR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (110:8 / 31:6) |
Beide Räte hiessen die von den Schweizer Demokraten
eingereichte Volksinitiative nach kurzer Diskussion gut. Obwohl die Schweizer Demokraten
mit der Lancierung der Initiative patriotische Ziele verfolgten, blieb ihr Vorschlag
praktisch unbestritten, da auch die Attraktivität eines zusätzlichen Feiertages sowie
der Aspekt der einheitlichen Regelung eine wichtige Rolle im Entscheidprozess spielten.
In der Abstimmung vom 26. September 1993 befürworteten
83,6 % der Stimmenden die Inititiative (siehe Anhang G).
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|