Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

94.089 Bundesfeiertag. Bundesgesetz
Fête nationale. Loi fédérale

Botschaft: 19.10.1994 (BBl V, 821 / FF V, 801)

Ausgangslage

Volk und Stände haben am 26. September 1993 die Volksinitiative "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1.-August-Initiative)" angenommen. Um diesen Entscheid möglichst rasch umzusetzen, hat der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung die Einzelheiten auf dem Verordnungswege zu regeln. Das Bundesgesetz soll die bisherige Verordnung ablösen und hat grundsätzlich denselben materiellen Inhalt. Der Gesetzesentwurf stellt den 1. August den arbeitsfreien Sonntagen gleich und bestimmt, dass er als Bundesfeiertag ein bezahlter Feiertag ist.

Verhandlungen

SR 06.03.1995 AB 1995, 152
NR 06.06.1995 AB 1995, 1051
SR 22.06.1995 AB 1995, 770

Der Ständerat stimmte dem Gesetz mit 15 zu 5 Stimmen zu. Büttiker (R, SO) und Danioth (C, UR) kritisierten die vorgesehene Lohnzahlungspflicht. Es sei den Schweizerinnen und Schweizern zuzumuten, sich auch ohne Bezahlung mit unserem Staat auseinanderzusetzen, sagte Danioth. Angesichts der Tatsache, dass die Schweizer Bevölkerung in der Abstimmung vom 26. September 1993 davon ausgehen konnte, dass der Feiertag bezahlt werde, stiessen die Vorschläge des Bundesrates, die in der Vernehmlassung nur knapp gutgeheissen worden waren, auf keine weitere Opposition.

Der Nationalrat wies das Gesetz auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit 75 zu 71 Stimmen an den Bundesrat zurück. Nach Auffassung der bürgerlichen Fraktionen soll die Lohnzahlungspflicht wie bei den anderen Feiertagen unter den Sozialpartnern geregelt werden.

Im Ständerat beantragte sodann die Mehrheit der WAK, der grossen Kammer zu folgen. Maissen (C, GR) beantragte jedoch mit Erfolg (18 gegen 14 Stimmen) Festhalten am Gesetz.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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