Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
92.077 |
Sprachliche Gleichbehandlung
der Geschlechter in der Gesetzessprache |
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Formulation non sexiste des
textes législatifs |
Bericht der Redaktionskommission (AB NR 1992, 1984 / AB SR
1992, 1026)
Ausgangslage
Die Reaktionskommission beantragt, von ihrem Bericht in
zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Damit kann: a. im Deutschen die Gleichbehandlung
von Frau und Mann in der Gesetzessprache nach den Grundsätzen der sogenannt kreativen
Lösung schrittweise verwirklicht werden, jedoch ohne Verwendung des grossen "I"
im Wortinnern. (Die kreative Lösung hat zur Konsequenz, dass auf den Gebrauch des
sogenannten generischen Maskulinums zugunsten einer flexiblen Kombination von Paarbildung,
Geschlechtsneutralisation und -abstraktion soweit tunlich verzichtet wird.) b. im
Französischen und im Italienischen die Möglichkeit vorbehalten werden, auf die
Einführung der kreativen Lösung zu verzichten, zumal die sinngemässe Übereinstimmung
aller drei Sprachen gewährleistet ist.
Verhandlungen
NR |
06.10.1992 |
AB 1992, 1984 |
SR |
07.10.1992 |
AB 1992, 1026 |
Im Nationalrat beantragte Maspoli (D, TI), vom
Bericht in ablehnendem Sinne Kenntnis zu nehmen. Durch die Neuerungen werde die
"Gesetzessprache undeutlicher und dadurch - für den Normalbürger - um einiges
unverständlicher", argumentierte er. Der Rat nahm den Bericht aber mit 65 gegen 37
Stimmen in zustimmendem Sinne zur Kenntnis. Ohne Gegenstimme beschloss dies auch der Ständerat.
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