Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
92.079 |
Erleichterte Einbürgerung
junger Ausländer |
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Naturalisation facilitée de
jeunes étrangers |
Botschaft: 28.10.1992 (BBl VI, 545 / FF VI, 493)
Ausgangslage
Junge Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz
aufgewachsen sind, können nach der geltenden Regelung das Schweizer Bürgerrecht nur
durch ordentliche Einbürgerung erwerben. Sie geniessen in der Bundesgesetzgebung
gegenüber den übrigen Ausländern keine privilegierte Stellung. Immer mehr Kantone und
Gemeinden sehen nun aber in ihren Regelungen gewisse Einbürgerungserleichterungen für
junge Ausländerinnen und Ausländer vor und tragen somit ihrer besonderen
Integrationsfähigkeit Rechnung. Es braucht indessen zusätzliche Erleichterungen für
diesen Personenkreis, insbesondere ein einfacheres Einbürgerungsverfahren, eine Reduktion
der Einbürgerungsgebühren sowie weniger strenge Voraussetzungen betreffend Wohnsitz und
Eignung. Bundesrechtliche Vorschriften sollen deshalb die Einbürgerung dieser Ausländer
erleichtern.
Mit der Änderung von Artikel 44 BV soll die Verfassungsgrundlage für eine
entsprechende Neuregelung geschaffen werden.
Verhandlungen
SR |
23.09.1993 |
AB 1993, 663 |
NR |
14.12.1993 |
AB 1993, 2346 |
SR / NR |
17.12.1993 |
Schlussabstimmungen (37:0, 134:19) |
Beide Kammern hiessen den neuen Verfassungsartikel
gut. Gemäss den Ausführungen von Bundesrat Koller im Ständerat ist vorgesehen, dass
für in der Schweiz geborene oder in die Schule gegangene Jugendliche im Alter zwischen 16
und 24 Jahren das Verfahren vereinfacht, die vorgeschriebene Wohnsitzdauer in der
Einbürgerungsgemeinde verkürzt und die Gebühren reduziert werden sollen. Im Ständerat
erwuchs dem Vorschlag keine Gegnerschaft; im Nationalrat opponierten SD/Lega, die AP sowie
der Freisinnige Giger (SG).
Die Vorlage scheiterte in der Volksabstimmung vom 12. Juni
1994 am Ständemehr (siehe Anhang G).
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