Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

93.012 Internationaler Pakt zur Abschaffung der Todesstrafe
Pacte international relatif à l'abolition de la peine de mort

Botschaft: 03.02.1993 (BBl I, 995 / FF I, 943)

Ausgangslage

Die Schweiz hat 1987 das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert und am 1. September 1992 in ihrer Rechtsordnung die Todesstrafe für alle Verbrechen verboten. Das zweite fakultative Zusatzprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe vervollständigt die Liste der bürgerlichen und politischen Rechte, die im gleichnamigen internationalen Pakt von 1966 aufgeführt sind, welcher für die Schweiz am 18. September 1992 in Kraft getreten ist. Der Beitritt der Schweiz zu diesem Protokoll vervollständigt die Liste der Staaten, welche sich zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe auf universeller Ebene einsetzen.

Verhandlungen

SR 28.09.1993 AB 1993, 681
NR 06.12.1993 AB 1993, 2199
SR / NR 17.12.1993 Schlussabstimmungen (35:1 / 120:0)

Gegen den Widerstand von Béguin (R, NE), der die Ansicht vertrat, dass die Schweiz sich das Recht auf die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit der Unterzeichnung von internationalen Verträgen auf alle Zeiten verbauen sollte, stimmte der Ständerat der Ratifizierung zu. Im Nationalrat war die Ratifizierung unbestritten.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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