Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
93.012 |
Internationaler Pakt zur
Abschaffung der Todesstrafe |
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Pacte international relatif à
l'abolition de la peine de mort |
Botschaft: 03.02.1993 (BBl I, 995 / FF I, 943)
Ausgangslage
Die Schweiz hat 1987 das 6. Zusatzprotokoll zur
Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert
und am 1. September 1992 in ihrer Rechtsordnung die Todesstrafe für alle Verbrechen
verboten. Das zweite fakultative Zusatzprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe
vervollständigt die Liste der bürgerlichen und politischen Rechte, die im gleichnamigen
internationalen Pakt von 1966 aufgeführt sind, welcher für die Schweiz am 18. September
1992 in Kraft getreten ist. Der Beitritt der Schweiz zu diesem Protokoll vervollständigt
die Liste der Staaten, welche sich zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe auf
universeller Ebene einsetzen.
Verhandlungen
SR |
28.09.1993 |
AB 1993, 681 |
NR |
06.12.1993 |
AB 1993, 2199 |
SR / NR |
17.12.1993 |
Schlussabstimmungen (35:1 / 120:0) |
Gegen den Widerstand von Béguin (R, NE), der die Ansicht
vertrat, dass die Schweiz sich das Recht auf die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht
mit der Unterzeichnung von internationalen Verträgen auf alle Zeiten verbauen sollte,
stimmte der Ständerat der Ratifizierung zu. Im Nationalrat war die
Ratifizierung unbestritten.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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