Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
93.074 |
Zivilprozess. Internationale
Übereinkommen |
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Procédure civile. Conventions
internationales |
Botschaft: 8.9.1993 (BBl III, 1261 / FF III, 1185)
Ausgangslage
Seit 1973 arbeitet die Schweiz gezielt am Ausbau und an der
Erneuerung des internationalen Privat- und Zivilprozessrechts. Nach der Inkraftsetzung des
Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und des Lugano-Übereinkommens
beabsichtigt der Bundesrat nun, mit der Ratifizierung von vier Übereinkommen im Bereich
der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen weiter voranzuschreiten.
Die einzelnen Übereinkommen befassen sich insbesondere mit
Fragen der Zustellung und der rechtshilfeweisen Beweisaufnahme in Zivil- und
Handelssachen, der unentgeltlichen Rechtspflege sowie der zur Verfügungstellung von
vereinfachten internationalen Übermittlungswegen über Zentralbehörden.
Alle vier Übereinkommen stellen einen wichtigen Beitrag
zur gesamteuropäischen Rechtsvereinheitlichung und Zusammenarbeit dar. Dabei sind
insbesondere die vorgesehenen organisatorischen und verfahrensrechtlichen Verbesserungen
von grosser Bedeutung.
Trotz gewisser Anwendungsprobleme mit den USA bringt die
Ratifikation dieser Übereinkommen sodann auch für den Rechtshilfeverkehr mit den
Ländern des "common law" entscheidende Verbesserungen.
Verhandlungen
SR |
03.03.1994 |
AB 1994, 75 |
NR |
09.06.1994 |
AB 1994, 968 |
Im Ständerat hatte ein Antrag von Schmid (C, AI),
die beiden Haager Übereinkommen von 1965 und 1970 (Zustellung von Schriftstücken sowie
Beweisaufnahme im Ausland) nicht zu genehmigen, keine Chance. Der Rat folgte den bereits
in der Botschaft dargelegten Argumenten, wonach eine Ratifikation trotz bestehender
Bedenken gegen die amerikanische Gerichtspraxis im überwiegenden Interesse der Schweiz
liege. - Der Nationalrat stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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