Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
1. Staatspolitik und Rechtsordnung
94.098 |
Rechtshilfevertrag in
Strafsachen und |
|
Auslieferungsvertrag zwischen
der Schweiz und Kanada. Genehmigung |
|
Traité d'extradition et
d'entraide judiciaire |
|
en matière pénale entre la
Suisse et le Canada. Ratification |
Botschaft: 16.11.1994 (BBl 1995 I, 745 / FF 1995 I, 725)
Ausgangslage
Der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen kommt
eine immer wichtigere Rolle zu. Die einzelnen Staaten können allein keine genügend
wirksame Bekämpfung der nationalen und internationalen Kriminalität mehr gewährleisten.
Die vorliegenden, am 7. Oktober 1993 in Bern unterzeichneten Auslieferungs- und
Rechtshilfeverträge stellen eine den heutigen Bedürfnissen angepasste moderne
Rechtsgrundlage dar. Mit diesen neuen Instrumenten bekunden Kanada und die Schweiz ihren
Willen, ihre Beziehungen in Strafsachen zu intensivieren und entscheidend zu verbessern.
Sie werden ebenfalls wirksame Instrumente im Kampf gegen den internationalen Terrorismus
darstellen.
Die vorliegenden Verträge lehnen sich in Aufbau und Inhalt
stark an die Übereinkommen des Europarates über die Auslieferung (EAUe; SR 0.353.1)
und über die Rechtshilfe in Strafsachen (EUeR; SR 0.351.1) an. Sie stehen im
Einklang mit den entsprechenden schweizerischen Rechtsregeln. Die für diese Verträge
notwendigen Verfahrensvorschriften finden sich im Bundesgesetz über die internationale
Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1).
Verhandlungen
SR |
15.03.1995 |
AB 1995, 327 |
NR |
12.06.1995 |
AB 1995, 1233 |
Beide Räte stimmten der Vorlage ohne Opposition und
diskussionslos zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|