Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat die Beratung des Voranschlags 2017 des Bundes aufgenommen. Dabei informierte der Vorsteher des EFD die Kommission über die Eckwerte des Budgets sowie über jene des Nachtrags II zum Voranschlag 2016.

​Eintreten auf den Voranschlag 2017

Die Finanzkommission liess sich zunächst die Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2016 präsentieren, der zufolge der Bund dieses Rechnungsjahr mit einem Überschuss von 1,7 Milliarden Franken anstatt mit dem budgetierten Defizit von 500 Millionen Franken abschliessen wird. Zudem orientierte das Finanzdepartement über die langfristigen Perspektiven des Bundeshaushalts.

Anschliessend stellte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesrat Ueli Maurer, die Eckwerte des Voranschlages 2017 vor. Der Bundesrat sieht in seiner Botschaft (16.041) ordentliche Ausgaben von 69,0 Milliarden Franken und ordentliche Einnahmen von 68,8 Milliarden Franken vor, was im ordentlichen Finanzierungsergebnis ein Defizit von 219 Millionen Franken mit sich bringt. Mit den ausserordentlichen Ausgaben von 400 Millionen Franken für den Asylbereich ergibt sich ein Defizit von insgesamt 619 Millionen Franken. In der Kommission umstritten war, dass der Bundesrat bei einem Teil der Ausgaben im Asylbereich zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Ausgaben unterscheidet, wofür es in den Augen verschiedener Kommissionsmitglieder keinen Grund gibt.

Das Rechnungsjahr 2017 zeichnet sich dadurch aus, dass erstmals ein Voranschlag gemäss den Grundsätzen des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung erstellt wird. Der Voranschlag 2017 enthält dementsprechend einen integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020.

Die Kommission ist ausserdem auf die Vorlage des zweiten Nachtrags zum Voranschlag 2016 (16.042) eingetreten, welcher zusätzliche Ausgaben in Höhe von 131,5 Millionen Franken vorsieht.

Wie üblich wird die Kommission ihre Beratungen im November fortsetzen, nachdem ihre Subkommissionen die Budgets der Departemente, für die sie zuständig sind, geprüft haben.

Mitberichte

Ferner befasste sich die Kommission im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanzpolitischen Aspekten der Botschaften 16.044 «Werterhalt von Polycom. Gesamtkredit» und 16.055 «Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung».

Mit der ersten Vorlage beantragt der Bundesrat einen Kredit in Höhe von 159,6 Millionen Franken für den Werterhalt von Polycom, dem nationalen Funknetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit. Die zweite Vorlage umfasst einen Verpflichtungskredit in Höhe von rund 100 Millionen Franken zur Finanzierung der Massnahmen, die im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorgesehen sind.

Beim ersten Geschäft (Polycom) empfiehlt die FK-S der vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission einstimmig, dem Bundesrat zu folgen und den beantragten Kredit zu genehmigen. Beim zweiten Geschäft sprach sich die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür aus, auf die Finanzhilfen des Bundes, mit denen die Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen unterstützt werden soll, zu verzichten und nur jenen Teil der Vorlage beizubehalten, der dazu dient, das Angebot familienergänzender Betreuung besser den Bedürfnissen der Eltern anzupassen. Die FK-S wird ihren Mitbericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zustellen, welche dieses Geschäft an ihrer Novembersitzung behandeln wird.

Die Kommission hat am 17. und 18. Oktober 2016 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Anita Fetz (SP, BS), und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, dem Vorsteher des EFD, von einigen seiner Mitarbeitenden sowie von Vertretern des EDI und des VBS in Bern getagt.