Die im Covid-19-Gesetz vorgesehenen Abfederungsmassnahmen für notleidende Unternehmen sollen bis Ende November umgesetzt werden, damit eine Konkurswelle verhindert werden kann. Dies fordert die Gesundheitskommission des Nationalrates.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) liess sich von Bundesrat Alain Berset und den Fachleuten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die sehr ernste Situation in der Covid-19-Epidemie informieren.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse des Bundesrats vom 28. Oktober 2020 zur Eindämmung der zweiten Welle der Covid-19-Epidemie befürchtet die Kommission, dass sich der Druck auf Branchen, die bereits jetzt stark unter den Einschränkungen leiden, noch einmal verschärft. Sie fordert den Bundesrat deshalb in einem Schreiben einstimmig auf, die geplante Härtefallregelung gemäss Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes möglichst rasch umzusetzen. Die Vernehmlassung bei den Kantonen zu den Ausführungsbestimmungen solle auf wenige Tage beschränkt werden, so dass die Regelung spätestens per Ende November in Kraft treten kann.

Das Parlament habe sich am 25. September 2020 mit der Verabschiedung des Covid-19-Gesetzes ausdrücklich für eine wirtschaftliche Abfederung der durch die einschränkenden Massnahmen am stärksten betroffenen und in ihrer Existenz gefährdeten Branchen, insbesondere in den Bereichen Veranstalter, Reisebranche und Schausteller, ausgesprochen, wurde in der Kommission argumentiert.

Die Kommission tagte am 30. Oktober 2020 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (CVP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.