Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

92.050 Arbeitsfreier Bundesfeiertag (1.-August-Initiative).
Volksinitiative
Jour de fête nationale férié.
Initiative populaire

Botschaft: 20.05.1992 (BBl III, 889 / FF III, 861)

Ausgangslage

Die eidgenössische Volksinitiative "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)" wie auch die parlamentarische Intiative "1. August. Arbeitsfreier Bundesfeiertag" (89.227) haben zum Ziel, den 1. August als arbeitsfreien Bundesfeiertag in der Bundesverfassung zu verankern.

Bei der behandlung der parlamentarischen Initiative gelangte die zuständige Petitions- und Gewährleistungskommission aufgrund eines Gutachtens von Prof. Paul Richli zur Auffassung, dass ein eidgenössischer Bundesfeiertag auch auf Gesetzesstufe zur verwirklichen sei. Sie hat in der Folge einen Entwurf zu einem "Bundesgesetz über den Bundesfeiertag" ausgearbeitet, der sich auf eine stillschweigende Verfassungskompetenz kraft Natur der Sache stützt, den 1. August zum arbeitsfreien Feiertag erklärt und dessen Begehung regelt (vgl. BBl 1992 I 1006).

Der Bundesrat hat sich in der Frage eines allgemeinen Bundesfeiertag bis in die jüngste Vergangenheit stets mit Zurückhaltung geäussert. Diese Haltung gründete im wesentlichen auf der geschichtlichen Entwicklung der schweizerischen Bundesfeier, auf dem Gedanken ihrer schlichten und würdigen Begehung und in der Rücksicht auf den föderalistischen Aufbau unseres Staatswesens.

Der Bundesrat steht dennoch der Einführung eines arbeitsfreien Bundesfeiertages offen gegenüber, gibt aber in Anbetracht seiner bisher ausgeübten Zurückhaltung der Volksinitiative und damit einer von Volk und Ständen zu entscheidenden Einführung eines arbeitsfreien Bundesfeiertages den Vorzug. Gleichzeitig schlägt er die Vorlage der nationalrätlichen Petitions- und Gewährleistungskommission als mögliche Ausführungsgesetzgebung vor.

Verhandlungen

NR 03.03.1993 AB 1993, 76
SR 01.06.1993 AB 1993, 310
NR / SR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (110:8 / 31:6)

Beide Räte hiessen die von den Schweizer Demokraten eingereichte Volksinitiative nach kurzer Diskussion gut. Obwohl die Schweizer Demokraten mit der Lancierung der Initiative patriotische Ziele verfolgten, blieb ihr Vorschlag praktisch unbestritten, da auch die Attraktivität eines zusätzlichen Feiertages sowie der Aspekt der einheitlichen Regelung eine wichtige Rolle im Entscheidprozess spielten.

In der Abstimmung vom 26. September 1993 befürworteten 83,6 % der Stimmenden die Inititiative (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome