Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

95.067 Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der PKB
Institution d'une commission d'enquête parlementaire chargée d'examiner les problèmes relatifs à l'organisation et à la conduite de la CEP

Bericht des Büros des Nationalrates vom 25. 10. 1995: AB NR 1995, 2004

Ausgangslage

Mit einer parlamentarischen Initiative vom 23. Juni 1995 verlangte Herr Hess Peter die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Eidgenössischen Versicherungskasse (95.412). Das Büro beschloss an seinen Sitzungen vom 24. August und 18. September 1995 und nach Anhörung einer Delegation des Bundesrates, dem Rat einen Bundesbeschluss über die Einsetzung von Untersuchungskommissionen gemäss den Artikeln 55ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) zu unterbreiten.

Das Büro nahm von den Ausführungen des Bundesrates Kenntnis. Die Mehrheit des Büros liess sich jedoch nicht da-von überzeugen, dass die in der Zwischenzeit eingeleiteten Massnahmen ausreichen, um die Probleme zu lösen. Das Parlament dürfe nicht länger zuwarten. Die Verunsicherung der Versicherten und der Öffentlichkeit sei gross. Das Parlament müsse nunmehr sein stärkstes Instrument der Oberaufsicht, nämlich eine Untersuchungskommission einsetzen. Es müsse die politischen Verantwortlichkeiten für die fortdauernden Mängel bei der EVK abklären und Druck ausüben, damit der Bundesrat die Probleme ernst nehme und behebe. Die Minderheit des Büros anerkannte, dass bei der PKB gravierende Probleme bestehen. Mit einer parlamentarischen Untersuchungskommission können jedoch weder die organisatorischen noch die Informatikprobleme gelöst werden. Sie erachtet es nicht für nötig, parlamentarische Untersuchungskommissionen einzusetzen, weil bereits parlamentarische Kontrollorgane an der Arbeit sind. Diese haben stets sämtliche gewünschten Unterlagen vom Eidgenössischen Finanzdepartement erhalten, so dass die besonderen Untersuchungsrechte von Untersuchungskommissionen (wie z. B. Zeugeneinvernahmen) nicht erforderlich sind. Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt das Büro dem Rat die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission.

Verhandlungen

NR 02.10.1995 AB 1995, 2004
SR 04.10.1995 AB 1995, 1004

Der Nationalrat beschloss mit 93 zu 68 Stimmen, auf den Bundesbeschluss über die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission einzutreten. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 87 zu 63 Stimmen, dies gegen den Willen der Vertreterinnen und Vertreter der SP, der Grünen und der LdU/EVP.

Im Ständerat beantragte Otto Schoch (R, AR) im Namen des Büros, zunächst einen weiteren Bericht der Finanzdelegation und der Geschäftsprüfungskommission abzuwarten und spätestens in der Frühjahrssession 1996 über die Einsetzung einer Puk zu entscheiden. Nachdem aber mehrere Votanten und insbesondere Fritz Schiesser (R, GL), der sich als zuständiger Sektionspräsident seit Jahren mit der Versicherungskasse befasst hatte, den Ernst der Lage unterstrichen und vor allem auch auf die Geringschätzung der parlamentarischen Aufsicht hingewiesen hatten, beschloss der Rat mit 20 zu 19 Stimmen, den Antrag des Büros abzulehnen. Dem Bundesbeschluss wurde mit 25 zu 7 Stimmen zugestimmt.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

   

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