Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

94.045

Internationale Arbeitskonferenz. 79. Tagung

Conférence Internationale du Travail. 79e session

Botschaft: 11.05.1994 (BBl III, 477 / FF III, 481)

Ausgangslage

Die Konferenz hat ein Übereinkommen sowie eine Empfehlung verabschiedet, die beide den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgeber zum Ziel haben.

Das Übereinkommen sieht einen zweiteiligen Schutz vor : Der erste strebt den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer über die Einräumung eine Vorrechtes in den Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren an; der zweite zielt auf die Errichtung einer Garantieeinrichtung ab.

Die Gesetzgebung betreffend das Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren sowie die Arbeitslosenversicherung entspricht den aus dem Übereinkommen fliessenden Anforderungen.

Verhandlungen

NR 28.09.1994 AB 1994, 1534
SR 01.12.1994 AB 1994, 1144

Nationalrat und Ständerat stimmten dem Bundesbeschluss einstimmig zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome