Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
94.092
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Beitritt des
Fürstentums Liechtenstein zum EWRb. Anpassung des Vertragsverhältnisses
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Adhésion de
la Principauté du Liechtenstein à l'EEE. Adaption des relations contractuelles |
Botschaft: 02.11.1994 (BBl V, 729 / FF V. 713)
Ausgangslage
Der unterschiedliche Ausgang der Volksabstimmungen über
den EWR-Beitritt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein vom 6. und 13. Dezember
1992 und die in der Folge von Liechtenstein gewünschte Teilnahme am Europäischen
Wirtschaftsraum ab Anfang 1995 machten die Anpassung des
schweizerischen-liechtensteinischen Vertragsverhältnisses notwendig. Die
Vertragsanpassungen ermöglichen einerseits die Aufrechterhaltung der engen Beziehungen
zwischen den beiden Ländern unter Beibehaltung der offenen Grenze und andererseits das
Inkrafttreten des EWR-Abkommens für Liechtenstein.
Die Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen und neuen Vereinbarungen betreffen vor allem
den Bereich Warenverkehr und damit den Zollvertrag von 1923, daneben aber auch das
Vollstreckungsabkommen von 1968, das Heilmittel-Konkordat von 1971, den
Patentschutzvertrag von 1978, den Post- und Fernmeldevertrag von 1978 sowie die
Vereinbarung von 1963 über Drittausländer. Anpassungen erfolgen ferner im Bereich der
gegenseitigen Gleichbehandlung mit einer allgemeinen Gemeinsamen Erklärung, einer
Änderung der Vereinbarung von 1963 über die Rechtsstellung der beiderseitigen
Staatsangehörigen und einer gemeinsamen Erklärung zum öffentlichen Beschaffungswesen.
NR |
28.11.1994 |
AB 1994, 2000 |
SR |
12.12.1994 |
AB 1994, 1260 |
Beide Räte stimmten den Anpassungen ohne Gegenstimmen zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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