Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
94.099
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Europäische Konvention zum
Schutz der Menschenrechte (Europäisches Übereinkommen Nr. 155)
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Convention européenne
des droits de l'homme (Convention européenne no. 155) |
Botschaft: 23.11.1994 (BBl 1995 I, 999 / FF I 1995)
Ausgangslage
Das Rückgrat des internationalen Menschenrechtsschutzes im
Rahmen des Europarates bildet die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, welche
die Schweiz am 28. November 1974 ratifiziert hat.
Das 11. Protokoll zur EMRK betreffend die Umgestaltung der
Kontrollmechanismen der Konvention, von 31 der 33 Mitgliedstaaten des Europarates am 11.
Mai 1994 in Strassburg unterzeichnet, ist das Ergebnis eines Kompromisses. Es sieht die
Einrichtung eines neuen, vollamtlichen europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor.
Dieser Gerichtshof wird die gegenwärtig von der Kommission, dem Gerichtshof und dem
Ministerkomitee ausgeübten Funktionen übernehmen, wenn er über die Frage einer
Verletzung der Konvention zu urteilen hat. Die Kompromissformel sieht vor, dass der neue
Gerichtshof grundsätzlich in Kammern, bestehend aus sieben Richtern, urteilt, dass aber
in besonders bedeutsamen Fällen die Grosse Kammer, bestehend aus 17 Richtern, eine
Neubeurteilung des Falles vornehmen kann. In politischer wie in juristischer Hinsicht ist
in diesem Zusammenhang auf die Integrierung der Anerkennung des Individualbeschwerderechts
vor der Kommission und der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs in das
Kontrollsystem hinzuweisen. Die Ratifizierung des 11. Protokolls zur EMRK folgt einem
politischen und juristischen Bedürfnis, welches die Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedstaaten des Europarates in ihrer "Wiener Erklärung" vom 9. Oktober 1993
unterstrichen haben. In dieser Erklärung wird festgehalten, dass "es Ziel dieser
Reform ist, die Effizienz der Schutzmöglichkeiten zu stärken, die Verfahrensdauer zu
verkürzen und das gegenwärtig hohe Niveau des Menschenrechtsschutzes auch weiterhin zu
halten."
Verhandlungen
SR |
15.03.1995 |
AB 1995, 326 |
NR |
12.06.1995 |
AB 1995, 1235 |
Beide Räte stimmten der Vorlage einstimmig zu.
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