Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

95.017

Bekämpfung der Wüstenbildung. Übereinkommen

Lutte contre la désertification et la sécheresse. Convention

Botschaft: 01.03.1995 (BBl II, 809 / FF II, 773)

Ausgangslage

Am 14. Oktober 1994 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern insbesondere in Afrika. Die Zahl der Signaturstaaten beläuft sich momentan auf etwa 100. Das Übereinkommen wird 90 Tage nach der Ratifikation durch mindestens 50 Länder in Kraft treten.

Das Hauptziel des Übereinkommens ist es, "in von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, durch wirksame Massnahmen auf allen Ebenen, die durch internationale Vereinbarungen über Zusammenarbeit und Partnerschaft unterstützt werden, im Rahmen einer mit der Agenda 21 in Einklang stehenden, integrierenden Vorgehensweise die Wüstenbildung zu bekämpfen und die Dürreauswirkungen zu mildern, um zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung in betroffenen Gebieten beizutragen."

Das Übereinkommen sieht vor, dass die betroffenen Länder nationale und regionale Aktionsprogramme aufstellen, um den Grundsatz "lokal handeln" Rechnung zu tragen.

Das Übereinkommen umfasst vier regionale Beilagen (Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik, nördliches Mittelmeer), welche die vorgesehenen besonderen Massnahmen im Rahmen der Wüstenbildungsbekämpfung in jeder dieser Regionen darlegen.

Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens bekräftigt die Schweiz ihre schon 1992 in Rio an der Konferenz der Vereinten Nationen über Entwicklung und Umwelt dargelegte Verpflichtung zur Solidarität.

Um die Rolle als Gastland am internationalen Platz Genf zu stärken, ist die Schweiz daran interessiert, das ständige Sekretariat über die Wüstenbildung, zusammen mit den Sekretariaten der Übereinkommen über die Klimaänderung und über die biologische Vielfalt, in Genf einzurichten.

Verhandlungen

SR 14.06.1995 AB 1995, 596
NR 27.09.1995 AB 1995, 1930

Der Ständerat stimmte dem Übereinkommen ohne Gegenstimme der Nationalrat mit 86 zu 5 Stimmen zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

   

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome