Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
95.017
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Bekämpfung der
Wüstenbildung. Übereinkommen
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Lutte contre la
désertification et la sécheresse. Convention |
Botschaft: 01.03.1995 (BBl II, 809 / FF II, 773)
Ausgangslage
Am 14. Oktober 1994 unterzeichnete die Schweiz das
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre
und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern insbesondere in Afrika. Die Zahl der
Signaturstaaten beläuft sich momentan auf etwa 100. Das Übereinkommen wird 90 Tage nach
der Ratifikation durch mindestens 50 Länder in Kraft treten.
Das Hauptziel des Übereinkommens ist es, "in von
Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, durch
wirksame Massnahmen auf allen Ebenen, die durch internationale Vereinbarungen über
Zusammenarbeit und Partnerschaft unterstützt werden, im Rahmen einer mit der Agenda 21 in
Einklang stehenden, integrierenden Vorgehensweise die Wüstenbildung zu bekämpfen und die
Dürreauswirkungen zu mildern, um zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung in
betroffenen Gebieten beizutragen."
Das Übereinkommen sieht vor, dass die betroffenen Länder
nationale und regionale Aktionsprogramme aufstellen, um den Grundsatz "lokal
handeln" Rechnung zu tragen.
Das Übereinkommen umfasst vier regionale Beilagen (Afrika,
Asien, Lateinamerika und Karibik, nördliches Mittelmeer), welche die vorgesehenen
besonderen Massnahmen im Rahmen der Wüstenbildungsbekämpfung in jeder dieser Regionen
darlegen.
Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens bekräftigt die
Schweiz ihre schon 1992 in Rio an der Konferenz der Vereinten Nationen über Entwicklung
und Umwelt dargelegte Verpflichtung zur Solidarität.
Um die Rolle als Gastland am internationalen Platz Genf zu
stärken, ist die Schweiz daran interessiert, das ständige Sekretariat über die
Wüstenbildung, zusammen mit den Sekretariaten der Übereinkommen über die Klimaänderung
und über die biologische Vielfalt, in Genf einzurichten.
Verhandlungen
SR |
14.06.1995 |
AB 1995, 596 |
NR |
27.09.1995 |
AB 1995, 1930 |
Der Ständerat stimmte dem Übereinkommen ohne Gegenstimme
der Nationalrat mit 86 zu 5 Stimmen zu.
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