Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

95.037 Schweizer der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi.
Sozialversicherung
Suisses du Congo belge et du Ruanda-Urundi.
Sécurité sociale

Botschaft: 24.05.1995 (BBl III, 493 / FF III, 485)

Ausgangslage

Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 14.12.1990 betreffend die Sozialversicherungsansprüche der Schweizer der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi gewährt der Bund den schweizerischen Staatsbürgern, welche Beiträge an die Sozialversicherungseinrichtungen der belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi überwiesen haben und heute von Belgien lediglich eine Rente auf dem Niveau vom 30.6.1960 erhalten, eine Finanzhilfe. Die Eidgenossenschaft hat bisher im Rahmen des erwähnten Bundesbeschlusses ca. 19,6 Millionen Franken an 262 anspruchsberechtigte Landsleute ausbezahlt. Der mit Bundesbeschluss vom 12.12.1990 über die Finanzhilfe, die den Schweizern gewährt wird, die Beiträge an die Sozialversicherungseinrichtungen der belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi entrichtet haben, bewilligte Verpflichtungskredit beträgt 25 Millionen Franken.

Da der Gesetzgeber nur die Mitbürger entschädigen wollte, die bereits fortgeschrittenen Alters sind sowie als Folge der Unabhängigkeit von Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi einen Unterbruch in ihrem Berufsleben erlitten haben und keiner anderen Sozialversicherung auf eine lückenlose Mitgliedschaft zurückblicken können, sieht der geltende Bundesbeschluss unter anderem vor, dass nur jene Anspruch haben auf eine Finanzhilfe des Bundes haben, die das 65. Altersjahr beziehungsweise das 62. Altersjahr bis am 31. Dezember 1994 vollendet haben.

Die Finanzhilfe des Bundes für die gemäss Entwurf neu in den Bundesbeschluss einzubeziehende Altersgruppe soll nur den Bedürftigen zugute kommen.

Die Geltungsdauer der beiden Bundesbeschlüsse läuft am 31.12.1995 aus. Der Bundesrat beantragt daher neben der aufgezeigten Änderung auch eine Verlängerung der erwähnten Bundesbeschlüsse um zwei Jahre.

Verhandlungen

NR 27.09.1995 AB 1995, 1934
SR 02.10.1995 AB 1995, 963
NR/SR 06.10.1995 Schlussabstimmung zum Bundesbeschluss I betreffend die Sozialversicherungsansprüche der Schweizer der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi (170:4 / 42:0)

Beide Räte stimmten der Änderung und Verlängerung der Bundesbeschlüsse zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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