Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
95.041 |
Entwicklungsbanken. Beteiligung der
Schweiz an der Kapitalerhöhung |
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Banques de développement. La
participation de la Suisse à l'augmentation du capital |
Botschaft: 31.05.1995 (BBl III 1105 / FF III 1049)
Ausgangslage
Die Vorlage ist einem ganz bestimmten Teil der
schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit gewidmet, nämlich der Kapitalbeteiligung der
Schweiz an den Entwicklungsbanken.
Die drei regionalen Entwicklungsbanken bilden ein wichtiges
Korrelat zur Weltbankgruppe, nach deren Organisationsmuster sie in den sechziger Jahren
gegründet wurden. Wie die Weltbank so verfügen auch die drei regionalen Banken über
zwei Kreditschalter: einen für Kredite zu marktnahen Bedingungen und den andern für sehr
günstige Darlehen an die ärmsten Länder der Region. Während sich die drei Banken lange
Zeit vornehmlich der Finanzierung von Einzelprojekten widmeten und die Empfängerländer
bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung unterstützten, haben sie in den
letzten Jahren vermehrt auch umfassende Sektorprogramme mitfinanziert und sich sehr viel
aktiver an den Koordinationsbemühungen unter Gebern und dem Politikdialog mit den
Empfängerländern beteiligt. Hohe Priorität hat heute in allen drei Banken auch die
Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.
Die Beteiligung der Schweiz an den multilateralen
Entwicklungsbanken ist seit Jahren eine feste Komponente der multilateralen Hilfe der
Schweiz.
Der letzte Rahmenkredit betreffend die Beteiligung der
Schweiz am Kapital der drei regionalen Entwicklungsbanken in der Höhe von 680 Millionen
Franken, der am 29. September 1987 beschlossen wurde, wird voraussichtlich bis Mitte 1995
vollumfänglich verpflichtet sein.
Will die Schweiz zu den verschiedenen für die kommenden
Jahre vorgesehenen und zum Teil bereits ad referendum beschlossenen Kapitalerhöhungen
beitragen, dann ist die Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits auf Ende 1995
erforderlich.
Der Bundesrat sieht die Beteiligung an folgenden
Kapitalerhöhungen vor:
- 4. Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB)
- 8. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
(IDB)
- 5. Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank
- 1. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen
Investitionsgesellschaft
- 1. Kapitalerhöhung der Multilateralen
Investitionsgarantie-Agentur
Von den genannten Beteiligungen werden diejenigen an der 4.
Kapitalerhöhung der AsDB und ein Teil jener an der 8. Kapitalerhöhung der IDB noch aus
dem laufenden Rahmenkredit von 680 Millionen Franken finanziert werden können, während
für die übrigen vorgesehenen Verpflichtungen ein neuer Rahmenkredit von insgesamt 800
Millionen Franken benötigt wird.
Von der beantragten Verpflichtungssumme von 800 Millionen
Franken werden lediglich etwa 45 Millionen Franken (oder 6,5 % des Rahmenkredites)
einzahlbar sein, und zwar über eine Laufzeit von rund zehn Jahren.
Verhandlungen
SR |
26.09.1995 |
AB 1995, 926 |
In der Debatte des Ständerates wurden Bedenken
geäussert über das Risiko der Verpflichtungen und über die Qualität der Kreditvergabe
bei den regionalen Entwicklungsbanken. Die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen war
unbestritten. Cavadini (L, NE) äusserte Bedenken gegenüber der Solidarität der
Afrikanischen Entwicklungsbank. Simmen (C, SO) meinte, das Management dieser Bank
funktioniere nicht optimal. Sie mahnte aber zur Geduld. Laut Bundesrat Cotti wird die
Kapitalaufstockung für die Afrikanische Entwicklungsbank erst 1997 spruchreif. Die
Schweiz werde sich daran nur beteiligen, wenn bis dahin für Führung und Kreditpolitik
befriedigende Lösungen gefunden werden könnten. Onken (S, TG) schloss sich der Kritik
von Greenpeace und der Erklärung von Bern an. Diese vermissen bei den regionalen
Entwicklungsbanken die Rücksichtnahme auf Umwelt und soziale Folgen der unterstützten
Projekte.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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