Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

95.041 Entwicklungsbanken. Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung
Banques de développement. La participation de la Suisse à l'augmentation du capital

Botschaft: 31.05.1995 (BBl III 1105 / FF III 1049)

Ausgangslage

Die Vorlage ist einem ganz bestimmten Teil der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit gewidmet, nämlich der Kapitalbeteiligung der Schweiz an den Entwicklungsbanken.

Die drei regionalen Entwicklungsbanken bilden ein wichtiges Korrelat zur Weltbankgruppe, nach deren Organisationsmuster sie in den sechziger Jahren gegründet wurden. Wie die Weltbank so verfügen auch die drei regionalen Banken über zwei Kreditschalter: einen für Kredite zu marktnahen Bedingungen und den andern für sehr günstige Darlehen an die ärmsten Länder der Region. Während sich die drei Banken lange Zeit vornehmlich der Finanzierung von Einzelprojekten widmeten und die Empfängerländer bei der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung unterstützten, haben sie in den letzten Jahren vermehrt auch umfassende Sektorprogramme mitfinanziert und sich sehr viel aktiver an den Koordinationsbemühungen unter Gebern und dem Politikdialog mit den Empfängerländern beteiligt. Hohe Priorität hat heute in allen drei Banken auch die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und Integration.

Die Beteiligung der Schweiz an den multilateralen Entwicklungsbanken ist seit Jahren eine feste Komponente der multilateralen Hilfe der Schweiz.

Der letzte Rahmenkredit betreffend die Beteiligung der Schweiz am Kapital der drei regionalen Entwicklungsbanken in der Höhe von 680 Millionen Franken, der am 29. September 1987 beschlossen wurde, wird voraussichtlich bis Mitte 1995 vollumfänglich verpflichtet sein.

Will die Schweiz zu den verschiedenen für die kommenden Jahre vorgesehenen und zum Teil bereits ad referendum beschlossenen Kapitalerhöhungen beitragen, dann ist die Bereitstellung eines neuen Rahmenkredits auf Ende 1995 erforderlich.

Der Bundesrat sieht die Beteiligung an folgenden Kapitalerhöhungen vor:

  • 4. Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB)
  • 8. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB)
  • 5. Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank
  • 1. Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft
  • 1. Kapitalerhöhung der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur

Von den genannten Beteiligungen werden diejenigen an der 4. Kapitalerhöhung der AsDB und ein Teil jener an der 8. Kapitalerhöhung der IDB noch aus dem laufenden Rahmenkredit von 680 Millionen Franken finanziert werden können, während für die übrigen vorgesehenen Verpflichtungen ein neuer Rahmenkredit von insgesamt 800 Millionen Franken benötigt wird.

Von der beantragten Verpflichtungssumme von 800 Millionen Franken werden lediglich etwa 45 Millionen Franken (oder 6,5 % des Rahmenkredites) einzahlbar sein, und zwar über eine Laufzeit von rund zehn Jahren.

Verhandlungen

SR 26.09.1995 AB 1995, 926

In der Debatte des Ständerates wurden Bedenken geäussert über das Risiko der Verpflichtungen und über die Qualität der Kreditvergabe bei den regionalen Entwicklungsbanken. Die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen war unbestritten. Cavadini (L, NE) äusserte Bedenken gegenüber der Solidarität der Afrikanischen Entwicklungsbank. Simmen (C, SO) meinte, das Management dieser Bank funktioniere nicht optimal. Sie mahnte aber zur Geduld. Laut Bundesrat Cotti wird die Kapitalaufstockung für die Afrikanische Entwicklungsbank erst 1997 spruchreif. Die Schweiz werde sich daran nur beteiligen, wenn bis dahin für Führung und Kreditpolitik befriedigende Lösungen gefunden werden könnten. Onken (S, TG) schloss sich der Kritik von Greenpeace und der Erklärung von Bern an. Diese vermissen bei den regionalen Entwicklungsbanken die Rücksichtnahme auf Umwelt und soziale Folgen der unterstützten Projekte.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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