Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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4. Sicherheitspolitik
91.408 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission des Nationalrates). Zivildienst |
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Initiative parlamentaire
(commission du Conseil national). Service civil |
Bericht der Kommission des Nationalrates: 20.03.1991 (BBl
II 433 / FF II 427)
Stellungnahme des Bundesrates: 08.05.1991 (BBl II 923 / FF
II 901)
Ausgangslage
Die Kommissionsinitiative sieht vor Artikel 18 der
Bundesverfassung, der die Wehrpflicht des Schweizers festhält, mit einem
Gesetzgebungsauftrag zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes zu ergänzen. Wie dieser
Ersatzdienst im einzelnen gestaltet wird und welche Zugangsbestimmungen aufgestellt
werden, bleibt der späteren Gesetzgebung überlassen.
Diesem Vorschlag stimmte der Nationalrat bereits am Ende
der letzten Legislatur zu (siehe Legislaturrückblick 1987-1991, S.112f).
Verhandlungen
NR |
16.09.1991 |
AB 1991, 1438 |
SR |
27.11.1991 |
AB 1991, 962 |
NR / SR |
13.12.1991 |
Schlussabstimmungen (121:21 / 33:4) |
Der Ständerat stimmte ebenfalls dem Vorschlag der
Nationalratskommision zu. Zwei Anträge, welche den Tatbeweis in der Verfassung
festschreiben, bzw. die "freie Wahl" zwischen Militär- und Zivildienst
ausschliessen wollten, wurden abgelehnt. Das bedeutet, dass die Bundesverfassung mit dem
folgenden, einfachen Satz ergänzt wird: "Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst
vor." (Art. 18 BV)
Zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Jura
(90.202 und 91.302), welche eine rasche Lösung des Problems der Militärdienstverweigerer
verlangten, wurden anschliessend abgeschrieben.
In der Volksabstimmung vom 17. Mai 1992 wurde der
veränderte Verfassungsartikel mit 82% Ja-Stimmen angenommen (siehe Anhang G).
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