Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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4. Sicherheitspolitik
92.071 |
Schweizerische
Blauhelmtruppen. Bundesgesetz |
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Troupes de casques bleus
suisses. Loi |
Botschaft: 24.08.1992 (BBl V, 1141 / FF V,1077)
Ausgangslage
In seinem Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der
Schweiz erklärte der Bundesrat die Friedensförderung zu einem sicherheitspolitischen
Auftrag der Armee. Dazu soll auch die Entsendung von schweizerischen Blauhelmtruppen
gehören. Der Einsatz von schweizerischenTruppen für friedenserhaltenden Operationen hat
in der Regel zum Zweck, das Wiederaufleben von Feindseligkeiten zwischen den
Konfliktparteien zu verhindern und günstige Voraussetzungen für eine Konfliktlösung zu
schaffen. Ein entscheidendes Merkmal von friedenserhaltenden Operationen besteht darin,
dass sie nur im Einvernehmen mit den Konfliktparteien und Entsendestaaten durchgeführt
werden können. Dadurch unterscheiden sie sich grundlegend von den Zwangsmassnahmen der
UNO. Für Einsätze kommen nur Angehörige der Armee in Frage, die sich dazu freiwillig
melden. Der Bundesrat geht von einem Bestand von 600 Personen aus.
Verhandlungen
SR |
08.03.1993 |
AB 1993, 51 |
NR |
09.-10.06.1993 |
AB 1993, 1109 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (37:0 / 127:23) |
Der Ständerat wurde der Bundesrat auf Antrag von
Rhinow (R, BL) ausdrücklich verpflichtet, die zuständigen parlamentarischen Kommissionen
zu konsultieren und der Bundesversammlung über durchgeführte Einsätze Bericht zu
erstatten. Sowohl in Gesamt- wie Schlussabstimmung wurde das Gesetz einstimmig
verabschiedet.
Im Nationalrat sprachen sich die Fraktionen der
SD/Lega, der APS und einer Minderheit der SVP gegen Eintreten aus. Sie wiesen dabei vor
allem auf den vom Volk 1986 deutlich abgelehnten UNO-Beitritt der Schweiz. Die
Antragstellerin Fehr (V, ZH) sagte, am Beispiel des ehemaligen Jugoslawien werde deutlich,
wie Blauhelmtruppen nicht als ehrliche Vermittler für einen gerechten Frieden respektiert
würden. Es gebe andere friedensfördernde und friedenserhaltende Möglichkeiten wie zum
Beispiel das Rote Kreuz. Hier müsse man aufbauen, statt eine neue Hilfsstruktur auf die
Beine zu stellen. Der Rückweisungsantrag wurde mit 23 zu 144 Stimmen abgelehnt. Die
Mehrheit betonte, das Gesetz sei kein Verstoss gegen die UNO-Abstimmung. Schweizerische
Blauhelmtruppen würden sowohl einem sicherheitspolitischen als auch einem
aussenpolitischen Bedürfnis der Schweiz entsprechen. Die Blauhelmtruppen seien eine
Erweiterung in eine neue Form der Guten Dienste. In der Detailberatung schloss sich der
Nationalrat dem Erstrat an.
In der Referendumsabstimmung vom 12.06.1994 wurde das
Gesetz vom Volk mit 58% Nein-Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).
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