Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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4. Sicherheitspolitik
93.006 |
Vorzeitige Entlassung aus der
Wehrpflicht und Übertritt in den Zivilschutz. Bundesbeschluss |
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Libération anticipée des
obligations militaires et passage à la protection civile. Arrêté fédéral |
Botschaft: 20.01.1993 (BBl I, 749 / FF I, 713)
Ausgangslage
Mit dieser Vorlage sollen die Bestimmungen über die
Wehrpflichtdauer bis zum Inkrafttreten des neuen Militärrechts (Militärgesetz,
Bundesbeschluss über die Armeeorganisation usw.) im Rahmen der Armeereform geändert
werden. Die Wehrpflichtdauer soll für Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten
grundsätzlich um acht Jahre reduziert werden (statt bis zum 50. noch bis zum 42.
Altersjahr).
Verhandlungen
SR |
08.03.1993 |
AB 1993, 69 |
NR |
18.03.1993 |
AB 1993, 469 |
SR / NR |
19.03.1993 |
Schlussabstimmungen (43:0 / 161:0) |
In einer im Bereich der Landesverteidigung seltenen
Einmütigkeit stimmten sowohl Stände- wie auch Nationalrat dem
Bundesbeschluss ohne eine einzige Gegenstimme zu.
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