Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

91.048 Arbeitszeitgesetz. Änderung
Loi sur la durée du travail. Modification

Botschaft: 14.08.1991 (BBl III, 1285 / FF III, 1281)

Ausgangslage

Der Bundesrat beantragt verschiedene Änderungen des Arbeitszeitgesetzes mit dem Ziel, für das Personal der konzessionierten Transportunternehmungen, der PTT und der SBB einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Im wesentlichen bewirkt die Revision eine Erhöhung der Zeitzuschläge für Nachtarbeit und eine Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf die Abendstunden ab 20 Uhr; die Verankerung des Prinzips dieser Zeitzuschläge sowie die Festlegung der Modalitäten und Ansätze in der Verordnung; eine verbindlichere Formulierung im Vollzug des Gesetzes, indem die Aufsichtsbehörde verpflichtet werden soll, bei rechtswidrigen Anordnungen zu intervenieren.

Verhandlungen

SR 01.12.1992 AB 1992, 1092
NR 03.03.1993 AB 1993, 56
SR 11.03.1993 AB 1993, 120
SR / NR 19.03.1993 Schlussabstimmungen (40:0 / 163:2)

Der Ständerat schloss sich weitgehend den Anträgen des Bundesrates an. Allerdings wich er von dessen Vorlage ab, indem er beschloss, unter Artikel 4bis die Anspruchsberechtigung für die Erhöhung der Zeitzuschläge auf die Zeit zwischen 22h00 und 6h00 festzulegen, während der Bundesrat diesen Zeitraum auf 20h00 bis 6h00 ausgedehnt haben wollte. Den Sozialpartnern soll es indessen freistehen, darüber hinausgehende Zuschläge zu vereinbaren.

Im Frühjahr 1993 folgte der Nationalrat gegen den Willen der Ratslinken seiner Kommission und stimmte mit knapper Mehrheit (76 gegen 66 Stimmen) für die Version des Ständerates und damit für die Anspruchsberechtigung ab 22 Uhr. Er änderte die Vorlage de Bundesrates in bezug auf das Datum des Inkrafttretens und auf die Eröffnung von Strafverfahren bei Widerhandlungen. Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an und räumte somit alle Differenzen aus.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

    

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome