Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
91.048 |
Arbeitszeitgesetz. Änderung
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Loi sur la durée du travail.
Modification |
Botschaft: 14.08.1991 (BBl III, 1285 / FF III, 1281)
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt verschiedene Änderungen des
Arbeitszeitgesetzes mit dem Ziel, für das Personal der konzessionierten
Transportunternehmungen, der PTT und der SBB einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Im wesentlichen bewirkt die Revision eine Erhöhung der Zeitzuschläge für Nachtarbeit
und eine Ausdehnung der Anspruchsberechtigung auf die Abendstunden ab 20 Uhr; die
Verankerung des Prinzips dieser Zeitzuschläge sowie die Festlegung der Modalitäten und
Ansätze in der Verordnung; eine verbindlichere Formulierung im Vollzug des Gesetzes,
indem die Aufsichtsbehörde verpflichtet werden soll, bei rechtswidrigen Anordnungen zu
intervenieren.
Verhandlungen
SR |
01.12.1992 |
AB 1992, 1092 |
NR |
03.03.1993 |
AB 1993, 56 |
SR |
11.03.1993 |
AB 1993, 120 |
SR / NR |
19.03.1993 |
Schlussabstimmungen (40:0 / 163:2) |
Der Ständerat schloss sich weitgehend den Anträgen
des Bundesrates an. Allerdings wich er von dessen Vorlage ab, indem er beschloss, unter
Artikel 4bis die Anspruchsberechtigung für die Erhöhung der Zeitzuschläge auf die Zeit
zwischen 22h00 und 6h00 festzulegen, während der Bundesrat diesen Zeitraum auf 20h00 bis
6h00 ausgedehnt haben wollte. Den Sozialpartnern soll es indessen freistehen, darüber
hinausgehende Zuschläge zu vereinbaren.
Im Frühjahr 1993 folgte der Nationalrat gegen den
Willen der Ratslinken seiner Kommission und stimmte mit knapper Mehrheit (76 gegen 66
Stimmen) für die Version des Ständerates und damit für die Anspruchsberechtigung ab 22
Uhr. Er änderte die Vorlage de Bundesrates in bezug auf das Datum des Inkrafttretens und
auf die Eröffnung von Strafverfahren bei Widerhandlungen. Der Ständerat schloss
sich dem Nationalrat an und räumte somit alle Differenzen aus.
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