Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
5. Wirtschaft
93.111 |
Bundesgesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb. Änderung |
|
Loi fédérale contre la
concurrence déloyale. Modification |
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)
Ausgangslage
Das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) behandelt
ganz allgemein die Lauterkeit des Wettbewerbs und geht insofern - im Gegensatz zum
Europa-Recht - über den Bereich der irreführenden Werbung hinaus. In Bezug auf die
Beweislastumkehr bei Werbebehauptungen entspricht das UWG jedoch dem Europa-Recht nicht.
Es wird dementsprechend ergänzt.
Verhandlungen
SR |
18.03.1993 |
AB 1993, 206 |
NR |
27.04.1993 |
AB 1993, 750 |
SR |
04.06.1993 |
AB 1993, 384 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (30:0 / 130:15) |
Im Ständerat stimmte ohne Diskussion und einstimmig
zu. Die Berichterstatterin Simmen (C, SO) hatte darauf hingewiesen, dass die
vorgeschlagenen Änderungen bereits im Rahmen des Eurolex beraten und beschlossen worden
waren.
Eine Kommissionsminderheit stellte im Nationalrat
den Antrag, auf das Geschäft nicht einzutreten. Blocher (V, ZH) kritisierte die Umkehr
der Beweislast im Zusammenhang mit irreführender Werbung. Dies sei eine Belastung für
die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft. Ihm entgegnete Engler (C, AI), Präsident der
Kommission für die Lauterkeit in der Werbung, diese Beweislastumkehr habe sich in der
Kommission bewährt und solle ins ordentliche Recht übernommen werden. Der Rat lehnte den
Nichteintretensantrag mit 83 zu 63 Stimmen ab. Angenommen wurde hingegen ein Antrag von
Fischer-Sursee (C, LU), der festhält, dass bei der Beweislastumkehr die Fabrikations- und
Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden. Der Ständerat schloss sich dieser Fassung
stillschweigend an.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|