Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

93.116 -93.121 Privatversicherungen
Swisslex Assurances privées

Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)

Ausgangslage

Für den Bereich der Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung hat die Schweiz mit der EG ein Versicherungsabkommen abgeschlossen, das seit dem 1. Januar 1993 in Kraft ist. In diesem Abkommen wird zwischen der Schweiz und den EG-Staaten mit Bezug auf die Niederlassungsfreiheit in der Schadenversicherung bereits Gegenrecht gewährt. Die neuen Vorlagen in der Lebens- und Schadenversicherung wirken sich hingegen in wesentlichen Punkten in der Schweiz nur aus, wenn die Schweiz mit ausländischen Staaten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ein völkerrechtliches Abkommen abschliesst, dass die Anerkennung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Massnahmen vorsieht und sicherstellt, dass im betreffenden Staat gleichwertige Regelungen wie in der Schweiz zur Anwendungen kommen.

Diese wesentlichen Punkte betreffen die Einführung der beschränkten grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit. Diese erlaubt einem Versicherungsnehmer, gewisse Versicherungen über die Landesgrenze hinaus abzuschliessen, ohne dass der Versicherer über eine Niederlassung in der Schweiz verfügt. Sie öffnet dem in der Schweiz wohnenden Versicherungsnehmer somit den Versicherungsmarkt, was den internationalen Wettbewerb intensivieren dürfte. Dies wird eine Belebung des Marktes mit einem breiteren Angebot an Versicherungsprodukten zur Folge haben sowie einen konkurrenzbedingten Druck auf das Prämienniveau auslösen. Möglicherweise werden Schweizerinnen und Schweizer sich daher in einem Drittstaat günstiger versichern können als heute.

Unabhängig von einem Gegenrecht werden mit den neuen Vorlagen folgende Änderungen eingeführt:

  • Aufhebung des gesetzlichen Einheitstarifes in der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung für sogenannte Grossrisiken, das heisst für Versicherungsnehmer von einer bestimmten unternehmerischen Grösse;
  • Einführung eines Kündigungsrechtes der Versicherungsnehmer nach einer Übertragung des Versicherungsbestandes auf eine andere Versicherungsgesellschaft;
  • Einführung der Solvenzvorschriften der EG für die Lebensversicherer (für die Schadenversicherer sind sie aufgrund des Versicherungsabkommens bereits eingeführt);
  • Aufhebung der sogenannten vereinfachten Aufsicht in der Lebensversicherung.

Wesentliches Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Anpassung des bestehenden Versicherungsabkommens mit der EG an die dortige Entwicklung zu schaffen.

Verhandlungen

Beide Kammern stimmten den sechs Vorlagen ohne Diskussion zu.

93.116 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag. Änderung
Loi fédérale sur le contrat d'assurance. Modification
SR 27.04.1993 AB 1993, 239, 241
NR 03.06.1993 AB 1993, 958, 960
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (35:0 / 145:0)
93.117 Versicherungsaufsichtsgesetz. Änderung
Loi sur la surveillance des assurances. Modification
SR 27.04.1993 AB 1993, 239, 242
NR 03.06.1993 AB 1993, 958, 961
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (34:0 / 140:0)
93.118 Bundesgesetz über die Kautionen der ausländischen Versicherungsgesellschaften. Änderung
Loi fédérale sur les cautionnements des sociétés d'assurances étrangères. Modification
SR 27.04.1993 AB 1993, 239, 243
NR 03.06.1993 AB 1993, 958, 961
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (36:0 / 140:0)
93.119 Bundesgesetz über die Sicherstellung von Ansprüchen
aus Lebensversicherungen inländischer Lebensversicherungsgesellschaften. Änderung
Loi fédérale sur la garantie des obligations assumées par
les sociétés suisses d'assurances sur la vie
SR 27.04.1993 AB 1993, 239, 244
NR 03.06.1993 AB 1993, 958, 962
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (35:0 / 142:0)
93.120 Direkte Lebensversicherung. Bundesgesetz
Assurance directe sur la vie. Loi fédérale
SR 27.04.1993 AB 1993, 239, 244
NR 03.06.1993 AB 1993, 958, 962
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (35:0 / 137:0)
93.121 Schadenversicherungsgesetz. Änderung
Loi sur l'assurance dommages. Modification
SR 27.04.1993 AB 1993, 239, 245
NR 03.06.1993 AB 1993, 958, 962
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (34:0 / 145:0)

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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