Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

94.039 Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz
Renforcement des structures économiques régionales et du rayonnement de la Suisse

Botschaft: 27.04.1994 (BBl III, 353 / FF III, 357)

Ausgangslage

Mit der Botschaft werden Massnahmen unterbreitet, welche der schweizerischen Volkswirtschaft und insbesondere den Regionen und Unternehmen die rasche Anpassung an veränderte Marktbedingungen erleichtern sollen. Mit Informations-, Vermittlungs- und Beratungsleistungen, mit der Ansiedlung neuer Unternehmen aus dem Ausland sowie mit einzelbetrieblicher Förderung in besonders gefährdeten Regionen sollen die Voraussetzungen für eine konkurrenzfähige und räumlich ausgewogene Wirtschaftsstruktur der Schweiz gestärkt werden. Die neuen Erlasse sollen an die Stelle des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen treten.

Die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die einzelbetriebliche Föderung dürfen weiterhin den Gesamtbetrag von 300 Millionen Franken nicht übersteigen. Für die Standortpromotion wird ein Rahmenkredit von 24 Millionen Franken, für Euro-Information-, Vermittlungs- und Beratungstätigkeit ein solcher von 20 Millionen vorgeschlagen, jeweils für eine Laufzeit von zehn Jahren.

Verhandlungen

SR 02.02.1995 AB 1995, 126
NR 21.09.1995 AB 1995, 1826
SR 28.09.1995 AB 1995, 939
NR 03.10.1995 AB 1995, 2054
SR 04.10.1995 AB 1995, 1015
SR / NR 06.10.1995 Schlussabstimmungen
(A: 35:7 / 142:24; B: 37:5 / 143:19; C: 34:3 / 157:16)

Im Ständerat wandte sich eine Minderheit, angeführt von Schüle (R, SH), gegen die Bundeshilfe. Diese sei unnötig, einerseits weil sie den Anstrengungen zur Deregulierung entgegenlaufe und andererseits weil sie die bestehenden Strukturen erhalten würde, währenddem die immer aktivere Konkurrenz eine Beschleunigung der Anpassungen verlange. Verschiedene Ratsmitglieder aus allen Lagern unterstützten jedoch die in Schwierigkeiten steckenden Regionen. Schlussendlich wurden die drei Bundesbeschlüsse angenommen, der erste mit 25 gegen 6 Stimmen, der zweite mit 22 gegen 8 Stimmen und der dritte mit 22 gegen 6 Stimmen.

Nach einer längeren Grundsatzdebatte lehnte der Nationalrat einen Nichteintretensantrag mit 125 gegen 34 Stimmen ab. Vor allem Westschweizer und Tessiner Parlamentarier setzten sich für die Wirtschaftsförderung ein, wobei sie betonten, dass es nicht um Almosen, sondern um gezielte Impulse gehe. Mit 97 zu 44 Stimmen sprach sich der Rat - im Unterschied zu Ständerat - für die Fortführung der Zinskostenbeiträge aus. Diese Beiträge an die Zinskosten von neugegründeten Unternehmen waren bereits im "Bonny-Beschluss" von 1978 enthalten.

Dies war die einzige materielle Differenz, die noch bereinigt werden musste. Nachdem der Ständerat die Zinskostenbeiträge ganz knapp abgelehnt, der Nationalrat jedoch deutlich daran festgehalten hatte, schwenkte schliesslich auch der Ständerat ohne Begeisterung auf diese umstrittene Förderungsmassnahme ein.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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