Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
5. Wirtschaft
94.039 |
Stärkung der regionalen
Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz |
|
Renforcement des structures
économiques régionales et du rayonnement de la Suisse |
Botschaft: 27.04.1994 (BBl III, 353 / FF III, 357)
Ausgangslage
Mit der Botschaft werden Massnahmen unterbreitet, welche
der schweizerischen Volkswirtschaft und insbesondere den Regionen und Unternehmen die
rasche Anpassung an veränderte Marktbedingungen erleichtern sollen. Mit Informations-,
Vermittlungs- und Beratungsleistungen, mit der Ansiedlung neuer Unternehmen aus dem
Ausland sowie mit einzelbetrieblicher Förderung in besonders gefährdeten Regionen sollen
die Voraussetzungen für eine konkurrenzfähige und räumlich ausgewogene
Wirtschaftsstruktur der Schweiz gestärkt werden. Die neuen Erlasse sollen an die Stelle
des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten
wirtschaftlich bedrohter Regionen treten.
Die Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes für die
einzelbetriebliche Föderung dürfen weiterhin den Gesamtbetrag von 300 Millionen Franken
nicht übersteigen. Für die Standortpromotion wird ein Rahmenkredit von 24 Millionen
Franken, für Euro-Information-, Vermittlungs- und Beratungstätigkeit ein solcher von 20
Millionen vorgeschlagen, jeweils für eine Laufzeit von zehn Jahren.
Verhandlungen
SR |
02.02.1995 |
AB 1995, 126 |
NR |
21.09.1995 |
AB 1995, 1826 |
SR |
28.09.1995 |
AB 1995, 939 |
NR |
03.10.1995 |
AB 1995, 2054 |
SR |
04.10.1995 |
AB 1995, 1015 |
SR / NR |
06.10.1995 |
Schlussabstimmungen
(A: 35:7 / 142:24; B: 37:5 / 143:19; C: 34:3 / 157:16) |
Im Ständerat wandte sich eine Minderheit,
angeführt von Schüle (R, SH), gegen die Bundeshilfe. Diese sei unnötig, einerseits weil
sie den Anstrengungen zur Deregulierung entgegenlaufe und andererseits weil sie die
bestehenden Strukturen erhalten würde, währenddem die immer aktivere Konkurrenz eine
Beschleunigung der Anpassungen verlange. Verschiedene Ratsmitglieder aus allen Lagern
unterstützten jedoch die in Schwierigkeiten steckenden Regionen. Schlussendlich wurden
die drei Bundesbeschlüsse angenommen, der erste mit 25 gegen 6 Stimmen, der zweite mit 22
gegen 8 Stimmen und der dritte mit 22 gegen 6 Stimmen.
Nach einer längeren Grundsatzdebatte lehnte der Nationalrat
einen Nichteintretensantrag mit 125 gegen 34 Stimmen ab. Vor allem Westschweizer und
Tessiner Parlamentarier setzten sich für die Wirtschaftsförderung ein, wobei sie
betonten, dass es nicht um Almosen, sondern um gezielte Impulse gehe. Mit 97 zu 44 Stimmen
sprach sich der Rat - im Unterschied zu Ständerat - für die Fortführung der
Zinskostenbeiträge aus. Diese Beiträge an die Zinskosten von neugegründeten Unternehmen
waren bereits im "Bonny-Beschluss" von 1978 enthalten.
Dies war die einzige materielle Differenz, die noch
bereinigt werden musste. Nachdem der Ständerat die Zinskostenbeiträge ganz knapp
abgelehnt, der Nationalrat jedoch deutlich daran festgehalten hatte, schwenkte
schliesslich auch der Ständerat ohne Begeisterung auf diese umstrittene
Förderungsmassnahme ein.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|