Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
94.046 |
Unlauterer Wettbewerb.
Bundesgesetz |
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Concurrence déloyale. Loi
fédérale |
Botschaft: 11.05.1994 (BBl III, 442 / FF III, 449)
Ausgangslage
Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 24. Februar
1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens ein Paket von Massnahmen
zur marktwirtschaftlichen Erneuerung vorgestellt. Darin wird die Liberalisierung des
Ausverkaufswesens als beispielhaft genannt für Massnahmen, mit denen wettbewerbshemmende
staatliche Vorschriften abgebaut werden können.
Nach geltendem Recht ist die Ankündigung und Durchführung
eines Ausverkaufs oder einer ähnlichen Veranstaltung bewilligungspflichtig und gewissen
zeitlichen und sachlichen Bedingungen unterworfen. Diese Regelung schränkt freie
kaufmännische Entscheide ein und behindert wünschbare Anpassungen an die jeweilige
Marktsituation. Darüber hinaus erschwert sie den Marktzutritt für neue Produkte und
Anbieter, da sich diese ausserhalb der festgelegten Sonderverkaufsperioden nicht mit
kurzfristigen Sonderangboten auf dem Markt bemerkbar machen können.
Aus diesen Gründen wird mit der vorliegenden Botschaft
eine Vorlage unterbreitet, welche die verwaltungsrechtlichen Ausverkaufsvorschriften im
UWG aufhebt. Dabei entsteht kein rechtliches Vakuum, da der Schutz des redlichen Handels
und der Konkurrenten sowie jener der Konsumierenden mit dem geltenden UWG und mit der
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen ausreichend sichergestellt ist.
Verhandlungen
SR |
28.09.1994 |
AB 1994, 931 |
NR |
15.03.1995 |
AB 1995, 616 |
SR |
21.03.1995 |
AB 1995, 350 |
SR / NR |
24.03.1995 |
Schlussabstimmungen (168:0 / 43:0) |
Der Ständerat stimmte der Liberalisierung der
Ausverkaufsregelung ohne Diskussion einstimmig zu.
Der Nationalrat verstärkte einzig noch eine
Bestimmung zum Schutz der Konsumenten vor Täuschung und hiess das Geschäft ebenfalls
einstimmig gut.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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