Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

5. Wirtschaft

94.058 Schweizerische Verkehrszentrale Bundesbeschluss. Änderung
Office national suisse du tourisme. Révision de l'arrêté

Botschaft: 13.06.1994 (BBl III, 1121 / FF III, 1101)

Ausgangslage

Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine öffenlich-rechtliche Körperschaft, welche das Marketing für touristische Reiseziele unseres Landes durchführt. Die Vorlage sieht eine Totalrevision des geltenden Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1955 vor. Sie stützt sich auf die Evaluation der Tätigkeiten der SVZ durch einen externen Experten. Der Erlass soll neu Gesetzesform annehmen. Der Zweck wird auf die Förderung der Nachfrage für das Reise- und Tourismusland Schweiz beschränkt. Die Aufgaben der Organisation werden neu umschrieben. Die Teilrevision ist eine Voraussetzung und eine flankierende Massnahme für die laufende operationelle Reorganisation der SVZ. Eine neue Marketing-Strategie und neue Strukturen sollen mit dem neuen Bundesgesetz in Kraft treten. Der Bundesbeitrag soll auf dem Niveau von 1993 eingefroren werden. Die Inlandteuerung wird aber ausgeglichen. Für die neue Finanzierungsperiode von 1995 bis 1999 werden mit einfachem Bundesbeschluss 172 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Verhandlungen

SR 26.09.1994 AB 1994, 882
NR 12.12.1994 AB 1994, 2259
SR 13.12.1994 AB 1994, 1279
SR /NR 16.12.1994 Schlussabstimmungen (41:0 / 176:1)

Im Ständerat beantragte die Kommission, den finanziellen Spielraum der Schweizerischen Verkehrszentrale (SVZ) durch einen vollen Teuerungsausgleich ein wenig zu erweitern. Mit 14 gegen 13 Stimmen beschloss der Rat aber knapp, dem Bundesrat zuzustimmen, der eine durchschnittliche Teuerung von 1,5 % vorgesehen hatte. Eine Namensänderung der SVZ wurde dem Bundesrat überlassen, allerdings muss dieser zuerst die Tourismusbranche anhören.

Der Nationalrat wich in zwei Artikeln von den Beschlüssen des Ständerates ab. In Artikel 1 wurde ergänzt, dass sich die Beratung der SVZ auch auf "ökologiegerechte Dienstleistungen" erstrecken soll. Und zweitens wurde auf die ausdrückliche Nennung des Sitzortes der SVZ verzichtet.

Der Ständerat schloss sich bei den zwei Differenzen dem Nationalrat an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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