Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

92.011 Siebter Landwirtschaftsbericht
Septième rapport sur l'agriculture

Bericht: 27.01.1992 (BBl II 130 / FF II 140)

Ausgangslage

Gleichzeitig mit dem Siebten Landwirtschaftsbericht wird eine Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes veröffentlicht (siehe separates Geschäft, 92.010). Die darin begründeten und vorgeschlagenen "ergänzenden Direktzahlungen" sind ein Kernstück der im Landwirtschaftsbericht dargelegten Neuorientierung der Agrarpolitik. Die beiden Vorlagen bilden eine Einheit, ein geschlossenes Ganzes.

Der erste Teil des Landwirtschaftsbericht behandelt die Situation der Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft, ihre Entwicklung und Struktur sowie ihre Leistungen und die Einkommenslage. Der Strukturwandel hat in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre wieder etwas angezogen. Der zweite Teil stellt die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes dar. Er enthält vorab einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die agrarpolitischen Instrumente. Die wichtigsten Änderungen seit 1984 betreffen die Bundesgesetze über die Landwirtschaftliche Pacht (1986) und über das bäuerliche Bodenrecht (1991) sowie die Einführung des Tierhalterbeitrages (1988). Der dritte Teil erläutert das Konzept des Bundesrates für die Neuorientierung der Agrarpolitik. Ausgangspunkt bildet eine Situationsanalyse, welche die neueren Entwicklungen im In- und Ausland einbezieht.

Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine Überprüfung des Leistungsauftrags der Landwirtschaft. Künftig soll die Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen und der Landschaft gegenüber Produktion und Versorgungssicherheit ein grösseres Gewicht erhalten.

Verhandlungen

SR 17.-18.03.1992 AB 1992, 200, 229
NR 16.,17.06.1992 AB 1992, 1016

In beiden Räten wurde der Bericht ohne Gegenantrag zur Kenntnis genommen. Im Ständerat fasste Jagmetti (R, ZH) namens der Kommission die wesentlichen Punkte zusammen: die Einkommenssicherung wird vermehrt über Direktzahlungen als über die Preise erfolgen, die Sicherstellung einer flächendeckenden Landwirtschaft ist zusätzlich durch regionalpolitische Massnahmen zu gewährleisten und die Agrarpolitik muss auf die verstärkte Integration in Europa ausgerichtet werden. Die Kommission schlug Ergänzungen nach vier Richtungen vor: 1. eine Motion zur Umsetzung der im Landwirtschaftbericht vorgeschlagenen sozialpolitische Massnahmen (Ad 92.011, vom Ständerat als Motion, vom Nationalrat als Postulat überwiesen); 2. ein Postulat über die langfristige Entwicklung des Berggebietes (vom Ständerat überwiesen); 3. zur Frage der Finanzierung der Direktzahlungen beabsichtigte die Kommission Vorschläge zu erarbeiten; 4. die Überlegung die Solidaritätsbeiträge zu einer allgemeinen Institution des Agrarrechts auszuweiten.

Im Nationalrat wurde über den 7. Landwirtschaftsbericht und über Eintreten auf die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes gleichzeitig debattiert. Kommissionssprecher und Landwirt Kühne (C, SG) verglich den Landwirtschaftsbericht mit einer Momentaufnahme eines Zuges, der immer mehr in Fahrt kommt. Vor allem bei den Themenbereichen Ökologie und Anpassung an internationale Veränderungen gingen die Meinungen auseinander. Trotzdem wurde der Bericht ohne anderslautenden Antrag einstimmig zur Kenntnis genommen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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