Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
6. Landwirtschaft
92.011 |
Siebter Landwirtschaftsbericht
|
|
Septième rapport sur
l'agriculture |
Bericht: 27.01.1992 (BBl II 130 / FF II 140)
Ausgangslage
Gleichzeitig mit dem Siebten Landwirtschaftsbericht wird
eine Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes veröffentlicht (siehe separates
Geschäft, 92.010). Die darin begründeten und vorgeschlagenen "ergänzenden
Direktzahlungen" sind ein Kernstück der im Landwirtschaftsbericht dargelegten
Neuorientierung der Agrarpolitik. Die beiden Vorlagen bilden eine Einheit, ein
geschlossenes Ganzes.
Der erste Teil des Landwirtschaftsbericht behandelt die
Situation der Landwirtschaft in der Gesamtwirtschaft, ihre Entwicklung und Struktur sowie
ihre Leistungen und die Einkommenslage. Der Strukturwandel hat in der zweiten Hälfte der
achtziger Jahre wieder etwas angezogen. Der zweite Teil stellt die agrarpolitischen
Massnahmen des Bundes dar. Er enthält vorab einen Überblick über die gesetzlichen
Grundlagen und die agrarpolitischen Instrumente. Die wichtigsten Änderungen seit 1984
betreffen die Bundesgesetze über die Landwirtschaftliche Pacht (1986) und über das
bäuerliche Bodenrecht (1991) sowie die Einführung des Tierhalterbeitrages (1988). Der
dritte Teil erläutert das Konzept des Bundesrates für die Neuorientierung der
Agrarpolitik. Ausgangspunkt bildet eine Situationsanalyse, welche die neueren
Entwicklungen im In- und Ausland einbezieht.
Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern eine
Überprüfung des Leistungsauftrags der Landwirtschaft. Künftig soll die Pflege der
natürlichen Lebensgrundlagen und der Landschaft gegenüber Produktion und
Versorgungssicherheit ein grösseres Gewicht erhalten.
Verhandlungen
SR |
17.-18.03.1992 |
AB 1992, 200, 229 |
NR |
16.,17.06.1992 |
AB 1992, 1016 |
In beiden Räten wurde der Bericht ohne Gegenantrag zur
Kenntnis genommen. Im Ständerat fasste Jagmetti (R, ZH) namens der Kommission die
wesentlichen Punkte zusammen: die Einkommenssicherung wird vermehrt über Direktzahlungen
als über die Preise erfolgen, die Sicherstellung einer flächendeckenden Landwirtschaft
ist zusätzlich durch regionalpolitische Massnahmen zu gewährleisten und die Agrarpolitik
muss auf die verstärkte Integration in Europa ausgerichtet werden. Die Kommission schlug
Ergänzungen nach vier Richtungen vor: 1. eine Motion zur Umsetzung der im
Landwirtschaftbericht vorgeschlagenen sozialpolitische Massnahmen (Ad 92.011, vom
Ständerat als Motion, vom Nationalrat als Postulat überwiesen); 2. ein Postulat über
die langfristige Entwicklung des Berggebietes (vom Ständerat überwiesen); 3. zur Frage
der Finanzierung der Direktzahlungen beabsichtigte die Kommission Vorschläge zu
erarbeiten; 4. die Überlegung die Solidaritätsbeiträge zu einer allgemeinen Institution
des Agrarrechts auszuweiten.
Im Nationalrat wurde über den 7.
Landwirtschaftsbericht und über Eintreten auf die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes
gleichzeitig debattiert. Kommissionssprecher und Landwirt Kühne (C, SG) verglich den
Landwirtschaftsbericht mit einer Momentaufnahme eines Zuges, der immer mehr in Fahrt
kommt. Vor allem bei den Themenbereichen Ökologie und Anpassung an internationale
Veränderungen gingen die Meinungen auseinander. Trotzdem wurde der Bericht ohne
anderslautenden Antrag einstimmig zur Kenntnis genommen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|