Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
91.076 |
Luftfahrtgesetz. Änderung
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Navigation aérienne.
Modification de la loi |
Botschaft: 20.11.1991 (BBl 1992 I, 607 / FF 1992 I, 587)
Ausgangslage
Für diverse Teile des Luftfahrtgesetzes werden Änderungen
vorgeschlagen. Dabei geht es im wesentlichen um die Straffung von Bewilligungsverfahren
bei Flughafenausbauten sowie um diesbezügliche Darlehen; des weiteren geht es unter
anderem um das Verfahren bei Flugunfällen sowie um eine Grundlage für das 1984 erlassene
Verbot von Ultraleichtflugzeugen.
Verhandlungen
NR |
03.06.1992 |
AB 1992, 755 |
SR |
11.03.1993 |
AB 1993,120 |
NR |
01.06.1993 |
AB 1993, 880 |
SR |
14.06.1993 |
AB 1993, 457 |
NR / SR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (99:44 / 33:4) |
Zentraler Streitpunkt der Debatte war der Umstand, dass das
revidierte Luftfahrtgesetz die Konzessionserteilung für Um- und Erweiterungsbauten der
Flughäfen zur alleinigen Bundessache erklärt. Im Sinne der Straffung von
Bewilligungsverfahren würden damit die bisherigen rechtlichen Einflussmöglichkeiten von
Kantonen und Gemeinden auf das Anhörungsrecht reduziert.
Diese Straffung der Verfahren wurde vom Nationalrat als
Erstrat zwar angenommen. Der Ständerat wollte den Machtzuwachs des EVED jedoch nicht
einfach schlucken und führte deshalb ein Vorprüfungsverfahren unter Mitwirkung der
betroffenen Kantone und Gemeinden ein. Doch auch die Kantonsvertreter tasteten den Kern
der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Bundes nicht an. In der Differenzbereinigung
versuchten Linke und Grüne das zweistufige Verfahren des Ständerats auch der grossen
Kammer schmackhaft zu machen, was jedoch nicht gelang. Schliesslich folgte der Ständerat
in dieser Frage dem Nationalrat.
Bestritten wurden von Seiten der Grünen Partei und dem
linken Flügel der Sozialdemokraten ausserdem die Befugnisse des Bundes, Beiträge an den
Luftverkehr zu gewähren und mit zinsgünstigen Darlehen die Verbesserung der Flughäfen
Zürich, Genf und Basel-Mühlhausen zu fördern. Entsprechende Anträge auf Ablehnung
dieser Befugnisse des Bundes scheiterten aber unter Namensaufruf.
Nachdem gegen die Vorlage erfolgreich das Referendum
ergriffen worden war, wurde sie in der Volksabstimmung vom 20.02.1994 angenommen (siehe
Angang G)
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