Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

10. Bodenpolitik, Wohnen

92.041 Wohnbau- und Eigentumsförderung. Rahmenkredit
Construction et accession à la propriété de logements. Crédits-cadres

Botschaft: 08.04.1992 (BBl III, 760 / FF III, 755)

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 34sexies der Bundesverfassung haben die eidgenössischen Räte am 4. Oktober 1974 das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz verabschiedet. Es trat auf den 1. Januar 1975 in Kraft. Das Gesetz erlaubt die Verbesserung der allgemeinen Voraussetzungen für den Wohnungsbau. Gemäss der Botschaft über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom 10. Dezember 1990 sollen für die Jahre 1992 bis 1996 pro Jahr 5500 Wohnungen, gemäss Beschluss der eidgenössischen Räte 10'000 Wohnungen gefördert werden. Seit der letzten Rahmenkreditvorlage haben sich die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt nochmals verschlechtert. Die mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1991 bewilligten Rahmenkredite für nicht rückzahlbare Beiträge könnten schon kurzfristig keine Verwendung mehr finden, wenn nicht zusätzliche Kredite für Bürgschaften und Schuldverpflichtungen gesprochen werden.

Der Bundesrat beantragt deshalb für die Jahre 1992 bis 1996 einen neuen Rahmenkredit von 7400 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen.

Verhandlungen

NR 28.08.1992 AB 1992, 1467
SR 06.10.1992 AB 1992, 977

Der Nationalrat genehmigte mit 141 gegen 7 Stimmen die vom Bundesrat beantragten Rahmenkredite im Umfang von 7400 Millionen Franken, nachdem die Mitglieder der Schweizer Demokraten und der Lega erfolglos für Nichteintreten votiert hatten.

In der Herbstsession nahm der Ständerat die Vorlage ohne Gegenstimme an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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