Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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10. Bodenpolitik, Wohnen
92.041 |
Wohnbau- und
Eigentumsförderung. Rahmenkredit |
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Construction et accession à
la propriété de logements. Crédits-cadres |
Botschaft: 08.04.1992 (BBl III, 760 / FF III, 755)
Ausgangslage
Gestützt auf Artikel 34sexies der Bundesverfassung
haben die eidgenössischen Räte am 4. Oktober 1974 das Wohnbau- und
Eigentumsförderungsgesetz verabschiedet. Es trat auf den 1. Januar 1975 in Kraft.
Das Gesetz erlaubt die Verbesserung der allgemeinen Voraussetzungen für den Wohnungsbau.
Gemäss der Botschaft über Rahmenkredite für die Wohnbau- und Eigentumsförderung vom
10. Dezember 1990 sollen für die Jahre 1992 bis 1996 pro Jahr 5500 Wohnungen,
gemäss Beschluss der eidgenössischen Räte 10'000 Wohnungen gefördert werden. Seit der
letzten Rahmenkreditvorlage haben sich die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt nochmals
verschlechtert. Die mit Bundesbeschluss vom 3. Oktober 1991 bewilligten Rahmenkredite
für nicht rückzahlbare Beiträge könnten schon kurzfristig keine Verwendung mehr
finden, wenn nicht zusätzliche Kredite für Bürgschaften und Schuldverpflichtungen
gesprochen werden.
Der Bundesrat beantragt deshalb für die Jahre 1992 bis
1996 einen neuen Rahmenkredit von 7400 Millionen Franken für
Eventualverpflichtungen.
Verhandlungen
NR |
28.08.1992 |
AB 1992, 1467 |
SR |
06.10.1992 |
AB 1992, 977 |
Der Nationalrat genehmigte mit 141 gegen 7 Stimmen
die vom Bundesrat beantragten Rahmenkredite im Umfang von 7400 Millionen Franken, nachdem
die Mitglieder der Schweizer Demokraten und der Lega erfolglos für Nichteintreten votiert
hatten.
In der Herbstsession nahm der Ständerat die Vorlage
ohne Gegenstimme an.
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