Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

10. Bodenpolitik, Wohnen

92.066 Wohneigentumsförderung mit den Mitteln
der beruflichen Vorsorge
Encouragement à la propriété du logement au moyen
de la prévoyance professionnelle

Botschaft: 19.08.1992 (BBl VI, 237 / FF VI, 229)

Ausgangslage

Wohneigentum ist eine zweckmässige Form der Vorsorge. Es verkörpert im allgemeinen Sicherheit und Wohlstand. Insbesondere zeichnet es sich längerfristig durch Widerstandskraft gegen die Geldentwertung aus. Die Wohneigentumsquote der Bevölkerung in der Schweiz ist im weltweiten Vergleich ausgesprochen tief. Es besteht in staats- und sozialpolitischer Hinsicht ein Bedürfnis, sie anzuheben. Dafür wurden schon verschiedene Anstrengungen unternommen, jedoch ohne grossen Erfolg.

Die berufliche Vorsorge ist als freiheitliches und kapitalintensives System der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge geeignet, dem Bedürfnis der Versicherten nach Wohneigentum bzw. nach Minderung der Wohnkosten Rechnung zu tragen. Durch die vorliegende Revision sollen das Verbot der Verpfändung von Vorsorgeansprüchen für die Wohneigentumsförderung aufgehoben und nebst den Vorsorgeleistungen auch das Vorsorgeguthaben verpfändbar gemacht werden. Zudem sollen die gesetzlichen Grundlagen zur vorzeitigen Verwendung der Vorsorgegelder für das Wohneigentum geschaffen werden.

Mit dieser Regelung wird sowohl in der sozialen Sicherheit als auch zur Verwirklichung des staats- und gesellschaftspolitischen Ziels einer breiteren Streuung des Wohneigentums für die Versicherten ein fälliger und bedeutsamer Schritt getan.

Verhandlungen

NR 18.03.1993 AB 1993, 473
SR 10.06.1993 AB 1993, 438
NR 20.09.1993 AB 1993, 1496
SR 06.10.1993 AB 1993, 747
NR / SR 17.12.1993 Schlussabstimmungen (131:0 / 39:0)

Ohne die Notwendigkeit des Erwerbs von Wohneigentum mit Mitteln der zweiten Säule bestreiten zu wollen, beantragten die Sozialdemokraten und ein Teil der Grünen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, weil sie nach ihrer Auffassung Personen mit niedrigem Einkommen zuwenig entgegenkommt. Ebenso bedauerten sie, dass das Gesetz es ermöglicht, Althypotheken mit Mitteln der zweiten Säule abzuzahlen. Indes beschloss der Nationalrat mit 100 gegen 33 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und nahm mit 89 Stimmen ohne Gegenstimme das Gesetz über die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der beruflichen Vorsorge an.

In der Sommersession stimmte der Ständerat dem Gesetz einhellig, aber wie schon seine Kommission ohne grosse Begeisterung zu, denn er hielt es für wenig angezeigt, aus der Schweiz ein Volk von Eigentümern zu machen. Allgemein wurde für weitere Anreizmassnahmen plädiert: für das Vorkaufsrecht für Mieter einerseits, für Steuerentlastungen für Eigentümer andererseits. In der Detailberatung wurden verschiedene Änderungen an der Vorlage des Bundesrates stillschweigend angenommen. So wurde beschlossen, die Modalitäten für den Mittelbezug zur Finanzierung von Wohneigentum vom Alter des Versicherten abhängig zu machen und diese Mittel auch für den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften verwenden zu können. Mit 21 gegen 6 Stimmen stimmte der Ständerat einem Minderheitsantrag zu, der vorsah, dass der Versicherer eine Zusatzversicherung abschliessen kann, um eine Einbusse des Vorsorgeschutzes durch eine Leistungskürzung bei Tod oder Invalidität des Versicherten zu vermeiden.

In der Herbstsession folgte der Nationalrat vollumfänglich den Empfehlungen seiner Kommission und hielt an einigen Differenzen zum Ständerat fest. Eine der Änderungen zielte darauf ab, bei Abschluss von Zusatzversicherungen eine Überversicherung zu vermeiden. Der Nationalrat präzisierte ferner die Rolle der Eidgenössischen Steuerverwaltung als Meldestelle gegenüber Vorsorgeeinrichtungen. Der Ständerat schloss sich den Beschlüssen des Nationalrates an und bereinigte damit die letzten Differenzen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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