Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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11. Umwelt
92.008 |
Übereinkommen zum Schutz des
Rheins. Zusatzprotokoll |
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Convention relative à la
protection du Rhin. Protocole additionnel |
Botschaft: 22.01.1992 (BBl II, 638 / FF II, 633)
Ausgangslage
Die Belastung des Rheins mit Chlorid (Salz) brachte für
die mit Rheinwasser gespiesene Trink- und Brauchwasserversorgung aus dem Rhein,
insbesondere für die Niederlande, Probleme und Kosten für die Wasseraufbereitung.
Während vieler Jahre wurde über Massnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung und deren
Finanzierung verhandelt und 1976 schliesslich das Übereinkommen zum Schutz des Rheins
gegen Verunreinigung durch Chloride zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich,
Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz abgeschlossen. Die Niederlande haben einen
Vorschlag eingereicht, der eine Ergänzung und Änderung des Übereinkommens von 1976
erfordert: Es sollen nicht einfach 60 kg/s Chlorid zurückgehalten werden, sondern die
Kaligruben sollen die Einleitungen je nach Wasserstand des Rheins modulieren.
Verhandlungen
SR |
02.06.1992 |
AB 1992, 329 |
NR |
18.12.1992 |
AB 1992, 2728 |
Beide Räte stimmten dem Zusatzprotokoll einstimmig und
ohne Diskussion zu.
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