Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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11. Umwelt
93.035 |
Klimaänderung. Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen |
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Changement climatique. Convention-cadre
des Nations Unies |
Botschaft: 31.03.1993 (BBl II, 121 / FF II, 125)
Ausgangslage
Anlässlich der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung
(UNCED) in Rio de Janiero unterzeichneten 155 Staaten das Übereinkommen, darunter auch
die Schweiz. Die hauptsächlichen Verpflichtungen des Übereinkommens sind (1) die
Erstellung eines nationalen Verzeichnisses der Treibhausgasemissionen, ihrer Quellen und
Senken; (2) die Ausarbeitung und Umsetzung eines nationalen Programms mit Massnahmen zur
Begrenzung der Treibhausgasemissionen; (3) die Verfolgung nationaler Politiken und die
Umsetzung von Massnahmen zur Abschwächung der Klimaveränderungen durch die Bekämpfung
anthropogener Treibhausgasemissionen; (4) die Übermittlung detaillierter Informationen
über diese Politiken und Massnahmen sowie über ihre Auswirkungen auf die Emissionen bis
zum Ende dieses Jahrzehnts, "mit dem Ziel, die anthropogenen Emissionen von
Kohlendioxid und anderen nicht durch das Montrealer Protokoll geregelten Treibhausgasen
auf das Niveau von 1990 zurückzuführen"; (5) die Bereitstellung "neuer und
zusätzlicher" finanzieller Mittel zur Deckung der "vereinbarten vollen
Kosten", die den Entwicklungsländern bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen
entstehen.
Unser Land verfügt über ein energiepolitisches
Instrumentarium, mit dem wir den Bestimmungen des Rahmenübereinkommens in bezug auf die
CO2-Emissionen
gerecht werden können: der im März 1992 in Kraft getretene Energieartikel und der seit
Mai 1991 geltende Energienutzungsbeschluss und das Aktionsprogramm "Energie
2000". Im Rahmen dieses Aktionsprogramms sind Arbeiten für die Einführung einer CO2-Lenkungsabgabe im Gang.
Verhandlungen
SR |
09.06.1993 |
AB 1993, 433 |
NR |
20./23.09.1993 |
AB 1993, 1498, 1572 |
Im Ständerat wurde das Übereinkommen nach einer
kurzen Diskussion einstimmig genehmigt. Frick (C, SZ) wies darauf hin, dass mit einer
Zustimmung die Verpflichtung verbunden sei Lenkungsabgaben und andere Massnahmen zur
Senkung der CO2-Emissionen entschieden zu unterstützen.
Im Nationalrat wurden ein Nichteintretens- und ein
Rückweisungsantrag diskutiert. Scherrer (A, BE) erklärte "die behauptete
Klimakatastrophe ist eine der grössten Manipulationen der Weltgeschichte." Das
Übereinkommen diene dem Bundesrat lediglich als Grundlage zur Erhebung von Umweltsteuern,
einer CO2-Steuer, einer Energieabgabe und Lenkungsabgabe und damit zu einer
weiteren Geldumverteilung und Schwächung der schweizerischen Wirtschaft. Die Mehrheit
stellte sich aber hinter die Argumente der Bericherstatterin Misteli (G, SO), welche
darauf verwies, die Wissenschafter über den Zusammenhang zwischen CO2-Ausstoss,
Treibhauseffekt und globaler Erderwärmung einig seien, zur Diskussion stehe einzig das
Ausmass und die Schnelligkeit der Erwärmung. In den Abstimmungen wurde zuerst das
Nichteintreten mit 112 gegen 24 Stimmen und dann Rückweisung mit 104 gegen 60 Stimmen
abgelehnt.
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