Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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11. Umwelt
93.036 |
Grenzüberschreitende
Luftverunreinigung. Zusatzprotokoll |
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Pollution atmosphérique
transfrontalière. Protocole additionnel |
Botschaft: 31.03.1993 (BBl II, 669 / FF II, 649)
Ausgangslage
Als Mitglied der UNO-Wirtschaftskommission für Europa hat
die Schweiz am 6. Mai 1983 das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung (Genfer Konvention) ratifiziert. Als Rahmenvertrag bedarf dieses
Übereinkommen zur Erfüllung seiner Zielsetzung der Konkretisierung durch Protokolle.
Drei solcher Zusatzprotokolle (Überwachung/Finanzierung, Schwefelemissionen,
Stickoxidemissionen) sind bereits in Kraft getreten. Am 19. November 1991 ist in Genf ein
viertes Protokoll unter anderem auch von der Schweiz unterzeichnet worden. Es hat die
Bekämpfung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) zum Ziel, die eine
wichtige Rolle als Vorläuferschadstoffe bei der Bildung troposphärischen Ozons
(Sommersmog) spielen.
Verhandlungen
NR |
23.09.1993 |
AB 1993, 1578 |
SR |
06.12.1993 |
AB 1993, 909 |
Beide Räte stimmten dem Zusatzprotokoll diskussionslos zu;
der Nationalrat mit 81 zu 8 Stimmen, der Ständerat einstimmig.
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