Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
91.069 |
Krankenversicherung. Kosten-
und Prämiensteigerung. Dringliche Massnahmen |
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Assurance-maladie.
Augmentation des coûts et des primes. Mesures d'urgence |
Botschaft: 06.11.1991 (BBl IV, 917 / FF IV, 901)
Ausgangslage
Gleichzeitig mit der Botschaft zur grundlegenden Revision
der Krankenversicherung (siehe unten, 91.071) unterbreitete der Bundesrat Vorschläge
gegen die Kostensteigerung und die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung in der
Form eines befristeten dringlichen Bundesbeschlusses. Durch Begrenzungen bei der Erhöhung
von Tarifen und Preisen für Leistungen der Krankenversicherung soll erreicht werden, dass
die Kostensteigerung eingedämmt wird. Zudem soll auch der Anstieg der Prämien der
Krankenkassen begrenzt werden.
Verhandlungen
NR |
27.11.1991 |
AB 1991, 2139 |
SR |
05.12.1991 |
AB 1991, 1000 |
NR |
11.12.1991 |
AB 1991, 2358 |
SR |
12.12.1991 |
AB 1991, 1082 |
Aufteilung der Vorlage in zwei dringliche
Bundesbeschlüsse:
- Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die
Entsolidarisierung in der Krankenversicherung
- Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die
Kostensteigerung in der Krankenversicherung
NR |
12.12.1991 |
AB 1991, 2445 |
SR |
13.12.1991 |
AB 1991, 1101 (Dringlichkeit) |
NR |
13.12.1991 |
AB 1991, 2464 (Dringlichkeit) |
NR |
13.12.1991 |
Schlussabstimmungen (A:147:0 / B:112:61) |
SR |
13.12.1991 |
Schlussabstimmungen (A:36:0 / B:25:13) |
Im Nationalrat waren die Massnahmen gegen die
Entsolidarisierung (Verbot neuer "Billigkassen", Beiträge zur
Prämienverbilligung) kaum bestritten, umso mehr die Plafonierung der Tarife und Prämien.
Dennoch wurde auch dieser Vorschlag knapp angenommen.
Im Ständerat hingegen wollte eine deutliche
Mehrheit von 35 Mitgliedern (gegen 6 Stimmen) keine staatliche Plafonierung vorsehen.
Zudem wurde kritisiert, die Kantone würden finanziell zu stark belastet.
In der Differenzbereinigung beharrte der Nationalrat auf
seinem Entscheid. Mehrheitsfähig war schliesslich die Idee, die Vorlage in zwei Teile zu
gliedern. Der Beschluss A wurde bis längstens Ende 1994, Beschluss B aber nur bis
längstens Ende 1992 befristet. Der Bundesrat wurde beauftragt, vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer ein zweites Mal ein dringliches Massnahmenpaket gegen die
Kostensteigerung vorzulegen, welches mehr Rücksicht auf die Interessen der Kantone nehmen
soll. Der Ständerat diskutierte das Geschäft ausnahmsweise am letzten Sessionstag und
lenkte ein.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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