Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

91.069 Krankenversicherung. Kosten- und Prämiensteigerung. Dringliche Massnahmen
Assurance-maladie. Augmentation des coûts et des primes. Mesures d'urgence

Botschaft: 06.11.1991 (BBl IV, 917 / FF IV, 901)

Ausgangslage

Gleichzeitig mit der Botschaft zur grundlegenden Revision der Krankenversicherung (siehe unten, 91.071) unterbreitete der Bundesrat Vorschläge gegen die Kostensteigerung und die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung in der Form eines befristeten dringlichen Bundesbeschlusses. Durch Begrenzungen bei der Erhöhung von Tarifen und Preisen für Leistungen der Krankenversicherung soll erreicht werden, dass die Kostensteigerung eingedämmt wird. Zudem soll auch der Anstieg der Prämien der Krankenkassen begrenzt werden.

Verhandlungen

NR 27.11.1991 AB 1991, 2139
SR 05.12.1991 AB 1991, 1000
NR 11.12.1991 AB 1991, 2358
SR 12.12.1991 AB 1991, 1082

Aufteilung der Vorlage in zwei dringliche Bundesbeschlüsse:

  1. Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung
  2. Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung
NR 12.12.1991 AB 1991, 2445
SR 13.12.1991 AB 1991, 1101 (Dringlichkeit)
NR 13.12.1991 AB 1991, 2464 (Dringlichkeit)
NR 13.12.1991 Schlussabstimmungen (A:147:0 / B:112:61)
SR 13.12.1991 Schlussabstimmungen (A:36:0 / B:25:13)

Im Nationalrat waren die Massnahmen gegen die Entsolidarisierung (Verbot neuer "Billigkassen", Beiträge zur Prämienverbilligung) kaum bestritten, umso mehr die Plafonierung der Tarife und Prämien. Dennoch wurde auch dieser Vorschlag knapp angenommen.

Im Ständerat hingegen wollte eine deutliche Mehrheit von 35 Mitgliedern (gegen 6 Stimmen) keine staatliche Plafonierung vorsehen. Zudem wurde kritisiert, die Kantone würden finanziell zu stark belastet.

In der Differenzbereinigung beharrte der Nationalrat auf seinem Entscheid. Mehrheitsfähig war schliesslich die Idee, die Vorlage in zwei Teile zu gliedern. Der Beschluss A wurde bis längstens Ende 1994, Beschluss B aber nur bis längstens Ende 1992 befristet. Der Bundesrat wurde beauftragt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein zweites Mal ein dringliches Massnahmenpaket gegen die Kostensteigerung vorzulegen, welches mehr Rücksicht auf die Interessen der Kantone nehmen soll. Der Ständerat diskutierte das Geschäft ausnahmsweise am letzten Sessionstag und lenkte ein.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

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