Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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13. Gesundheitspolitik
91.070 |
"Für eine gesunde
Krankenversicherung". Volksinitiative |
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"Pour une saine
assurance-maladie". Initiative populaire |
Botschaft: 06.11.1991 (BBl IV, 985 / FF IV, 961)
Ausgangslage
Die von Sozialdemokratischer Partei der Schweiz (SPS) und
Schweizerischem Gewerkschaftsbund (SGB) bereits 1986 eingereichte Volksinitiative forderte
die Einführung einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die gesamte
Bevölkerung und die Einführung einer obligatorischen Krankengeldversicherung für alle
Arbeitnehmer/innen. Die Finanzierung sollte durch Beiträge der Versicherten nach Massgabe
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und durch Beiträge des Bundes erfolgen. Das
Finanzierungsmodell entsprach weitgehend demjenigen der AHV: Lohnprozente und Beiträge
der öffentlichen Hand. Der Bundesrat schätzte den Beitragssatz für Erwerbstätige auf
etwa 3,4 bis 3,6 Prozent des Erwerbseinkommens (je die Hälfte von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zu tragen); die Bundesbeiträge hätten etwa 3,3 Mia Franken betragen (Stand
1992). Mit Hinweis auf die laufende Totalrevision der Krankenversicherung und das von der
Initiative vorgeschlagene völlig neue System der Krankenversicherung beantragte der
Bundesrat die Verwerfung der Initiative ohne formellen Gegenvorschlag.
Verhandlungen
SR |
12.03.1992 |
AB 1992, 185 |
NR |
07.12.1992 |
AB 1992, 2413 |
SR / NR |
18.12.1992 |
Schlussabstimmungen (41:2 / 104:42) |
Gemäss Geschäftsverkehrgesetz mussten die
eidgenössischen Räte die Volksinitiative bis Februar 1993 behandeln und konnten deshalb
nicht bis zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (siehe unten) zuwarten.
Im Ständerat wurde die Volksinitiative deutlich
abgelehnt. Huber (C, AG) fasste die ablehnenden Argumente so zusammen: "Diese
Initiative bringt ein neues Finanzierungssystem mit ausgesprochener Umverteilung. Sie
bringt eine zentralistische Lösung zu Lasten der Kantone, sie höhlt die gewachsenen
Strukturen der Krankenkassen aus und macht aus ihnen Vollzugs- und Verteilungsmechanismen,
und sie bringt nicht nur ein Obligatorium, sondern gerade deren zwei." Piller
appellierte an all diejenigen, die eine echte Reform wünschten, die vorliegende
Initiative nicht einfach abzulehnen und auf die bundesrätlichen Vorschläge zu hoffen.
Denn oft würden gute Vorschläge des Bundesrates im Parlament verwässert, um dann in
einem Referendum - wegen zu vieler eingegangener Kompromisse von keiner Seite genügend
unterstützt - Schiffbruch zu erleiden.
Auch im Nationalrat lehnte eine bürgerliche
Mehrheit die SPS/SGB-Initiative klar ab. Die Grüne und die LdU/EVP-Fraktion, welche die
Initiative nur bedingt unterstützten, wollten ihre Zustimmung in erster Linie als
Druckmittel für eine griffige Revision des Krankenversicherungsgesetzes verstanden
wissen. Und auch Bundesrat Cotti erinnerte daran, dass sich die Regierung vorbehalten
habe, bei einem Scheitern ihrer Vorlage die Initiative neu zu würdigen.
Die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 4.12.1994
mit 76,5 % Nein-Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).
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