Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

13. Gesundheitspolitik

91.070 "Für eine gesunde Krankenversicherung". Volksinitiative
"Pour une saine assurance-maladie". Initiative populaire

Botschaft: 06.11.1991 (BBl IV, 985 / FF IV, 961)

Ausgangslage

Die von Sozialdemokratischer Partei der Schweiz (SPS) und Schweizerischem Gewerkschaftsbund (SGB) bereits 1986 eingereichte Volksinitiative forderte die Einführung einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die gesamte Bevölkerung und die Einführung einer obligatorischen Krankengeldversicherung für alle Arbeitnehmer/innen. Die Finanzierung sollte durch Beiträge der Versicherten nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und durch Beiträge des Bundes erfolgen. Das Finanzierungsmodell entsprach weitgehend demjenigen der AHV: Lohnprozente und Beiträge der öffentlichen Hand. Der Bundesrat schätzte den Beitragssatz für Erwerbstätige auf etwa 3,4 bis 3,6 Prozent des Erwerbseinkommens (je die Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen); die Bundesbeiträge hätten etwa 3,3 Mia Franken betragen (Stand 1992). Mit Hinweis auf die laufende Totalrevision der Krankenversicherung und das von der Initiative vorgeschlagene völlig neue System der Krankenversicherung beantragte der Bundesrat die Verwerfung der Initiative ohne formellen Gegenvorschlag.

Verhandlungen

SR 12.03.1992 AB 1992, 185
NR 07.12.1992 AB 1992, 2413
SR / NR 18.12.1992 Schlussabstimmungen (41:2 / 104:42)

Gemäss Geschäftsverkehrgesetz mussten die eidgenössischen Räte die Volksinitiative bis Februar 1993 behandeln und konnten deshalb nicht bis zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (siehe unten) zuwarten.

Im Ständerat wurde die Volksinitiative deutlich abgelehnt. Huber (C, AG) fasste die ablehnenden Argumente so zusammen: "Diese Initiative bringt ein neues Finanzierungssystem mit ausgesprochener Umverteilung. Sie bringt eine zentralistische Lösung zu Lasten der Kantone, sie höhlt die gewachsenen Strukturen der Krankenkassen aus und macht aus ihnen Vollzugs- und Verteilungsmechanismen, und sie bringt nicht nur ein Obligatorium, sondern gerade deren zwei." Piller appellierte an all diejenigen, die eine echte Reform wünschten, die vorliegende Initiative nicht einfach abzulehnen und auf die bundesrätlichen Vorschläge zu hoffen. Denn oft würden gute Vorschläge des Bundesrates im Parlament verwässert, um dann in einem Referendum - wegen zu vieler eingegangener Kompromisse von keiner Seite genügend unterstützt - Schiffbruch zu erleiden.

Auch im Nationalrat lehnte eine bürgerliche Mehrheit die SPS/SGB-Initiative klar ab. Die Grüne und die LdU/EVP-Fraktion, welche die Initiative nur bedingt unterstützten, wollten ihre Zustimmung in erster Linie als Druckmittel für eine griffige Revision des Krankenversicherungsgesetzes verstanden wissen. Und auch Bundesrat Cotti erinnerte daran, dass sich die Regierung vorbehalten habe, bei einem Scheitern ihrer Vorlage die Initiative neu zu würdigen.

Die Initiative wurde in der Volksabstimmung vom 4.12.1994 mit 76,5 % Nein-Stimmen abgelehnt (siehe Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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