Bern (sda) Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) will die Qualität journalistischer Arbeit fördern und die Meinungsvielfalt sichern. Sie hat einen Medien- und einen Presseartikel formuliert, der jetzt in die Vernehmlassung geht.

Bisher seien alle Versuche für einen Medien- und einen Presseartikel aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen gescheitert, sagten Josef Leu (CVP/LU) und Peter Vollmer (SP/BE) am Freitag vor den Medien. Handlungsbedarf sei aber angesichts der Pressekonzentration gegeben. Die SPK verabschiedete mit 12 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsinitiative, die Entwürfe für Verfassungsartikel über die Medienpolitik, über die Presse und über das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt enthält. Die Vorschläge gehen bis Ende September in Konsultation. Die Verfassungsartikel verlangen vom Bund, die Qualität journalistischer Arbeit, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung zu fördern. Schützenswert sind die Vielfalt und Unabhängigkeit der Presse, wenn sie durch Vormachtstellungen bedroht sind. Die Mehrheit der SPK sei der Meinung, dass der Markt allein im Medienbereich nicht alles zum besten richte, sagte Vollmer. Es gehe nicht um die Förderung der Presse an sich, sondern um die Erhaltung der Meinungsvielfalt in der Demokratie. Direkte staatliche Markteingriffe seien nicht vorgesehen.

Mediation und Medienrat

Eine ganze Reihe von Massnahmen sollte nach Meinung der SPK weiterverfolgt werden. Genannt werden die Subvention von Nachrichtenagenturen, Archiven und Datenbanken, Posttaxenvergünstigungen, die Qualitätssicherung sowie die Förderung von Sorgfaltspflichten, Fairness und Medienethik. Ein Mediationsorgan soll Streitigkeiten nach dem Muster der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) schlichten. Ein Medienrat soll zudem die Entwicklung der Lage im Bereich der Medien verfolgen und beurteilen. Diese Aufgabe wäre einer öffentlichen oder privaten Organisation zu übertragen.

sda/ats 02.07.1999