Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht, Militärkassationsgericht), die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt, die stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte, die Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte oder den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Die Gerichtskommission bereitet diese Wahlen vor.

Wichtige Hinweise für Interessentinnen und Interessenten

Zum Richter bzw. zur Richterin an einem eidgenössischen Gericht, zum Bundesanwalt bzw. zur Bundesanwältin, zum stellvertretenden Bundesanwalt bzw. zur stellvertretenden Bundesanwältin oder zum bzw. zur Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten können sich nur Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft wählen lassen (vgl. Art. 143 BV; Art. 5 Abs. 2 BGG; Art. 20 Abs. 1bis und Art. 42 Abs. 2 StBOG; Art. 5 Abs. 2 VGG; Art. 9 Abs. 2 PatGG; Art. 43 Abs. 2 DSG).

Die Gerichtskommission misst nicht nur der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidierenden, sondern auch einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei. Bei der Wahl zum bzw. zur Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, in die Bundesanwaltschaft, in deren Aufsichtsbehörde oder ans Bundespatentgericht spielen politische Kriterien allerdings keine Rolle. 


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Ein/e nebenamtliche/r Richter/in mit Hauptsprache Deutsch am Bundesgericht

Alle weiteren Informationen zur Ausschreibung und zum Anforderungsprofile finden Sie unter www.stelle.admin.ch (Referenznummer JRQ$540-13926) ​

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Ein/e nebenamtliche/r Richter/in mit Hauptsprache Französisch am Bundesgericht

Alle weiteren Informationen zur Ausschreibung und zum Anforderungsprofile finden Sie unter www.stelle.admin.ch (Referenznummer JRQ$540-14058​) ​

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