Die Verfassungsreform ist behandlungsreif für die Eidgenössischen Räte

(Presserohstoff zur Pressekonferenz vom 28. November 1997)

Ein wichtiges Etappenziel auf dem Wege zur Erneuerung der Grundlagen unseres Bundesstaates ist erreicht: Gemäss ihrem Arbeitsplan haben die Verfassungskommissionen der beiden Räte nach einem Jahr intensiver Arbeit die Beratung des Entwurfes des Bundesrates vom 20. November 1996 für eine neue Bundesverfassung abgeschlossen. Behandlungsreif für die Eidgenössischen Räte ist neben der Vorlage A (Bundesbeschluss über eine nachgeführte Bundesverfassung) auch die Vorlage C (Bundesbeschluss über die Reform der Justiz). Die Beratung der Vorlage B (Reform der Volksrechte) wird sich hingegen voraussichtlich noch bis in den Februar 1998 hinziehen.

Übersicht über den Inhalt des Presserohstoffes

 Vorlage A (Nachführung)

Vorlage C (Reform der Justiz)

Der Bundesrat verfolgt mit der Justizreform zwei wesentliche Ziele:

  1. Die Reform soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass das Bundesgericht seine spezifischen Aufgaben als oberstes Gericht wieder optimal erfüllen kann und die heutige Geschäftslast reduziert wird.
  2. Zudem soll der Rechtsschutz weiter ausgebaut und in allen Bereichen sichergestellt werden.

Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den Zugang ans Bundesgericht zu beschränken, die Verfassungsgerichtsbarkeit weiter auszubauen und das Zivil- und Strafprozessrecht zu vereinheitlichen.

Nachdem beide Kommissionen noch ohne Gegenstimmen auf diese Vorlage eingetreten sind, wurde sie in der Gesamtabstimmung von der nationalrätlichen Kommission mit 17:10 Stimmen bei vier Enthaltungen gutgeheissen. Die Kommission des Ständerates stimmte der Justizreform zu mit 16:1 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die Vereinheitlichung des Zivil- und Strafprozessrechts wurde in beiden Kommissionen mit grossen Mehrheiten angenommen. Zu Diskussionen Anlass gaben die Organisation des Bundesgerichts, die Zugangsbeschränkungen ans Bundesgericht und die Verfassungsgerichtsbarkeit.