Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einmal jährlich mit einer Botschaft den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP). Dieser gibt für das Budgetjahr und die drei darauffolgenden Planjahre die geplanten Aufwände und Investitionsausgaben, die geschätzten Erträge und Investitionseinnahmen, die Gesamtausgaben und die geschätzten Gesamteinnahmen des Bundes wieder. Zudem zeigt er für alle Verwaltungseinheiten – die im verwaltungseigenen Bereich neu mit Globalbudgets geführt werden die Aufgaben- und Finanzplanung sowie die Leistungsgruppen mit den wichtigsten Zielen, Messgrössen und Sollwerten auf.

I. Botschaft des Bundesrates

Die Botschaft des Bundesrates besteht aus zwei Bänden.

I.1. Erster Band

Der erste Band enthält:

  • den Bericht zum Voranschlag mit IAFP,
  • den Voranschlag des Bundes,
  • einen Teil über die Kreditsteuerung und die Zahlungsrahmen,
  • einen Teil über den Voranschlag der Sonderrechnungen und
  • die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen.

Der Bericht zum Voranschlag mit IAFP beinhaltet einen Überblick über die Zahlen, eine Zusammenfassung sowie Erläuterungen.

Im Voranschlag des Bundes ist die Erfolgs-, die Finanzierungs- und die Investitionsrechnung des Bundes für das Budgetjahr (Voranschlag) und die drei darauffolgenden Planjahre (Finanzplan) zu finden:

  • Die Erfolgsrechnung zeigt den periodisierten Wertverzehr und -zuwachs sowie das Jahresergebnis.
  • Die Finanzierungsrechnung weist die finanzierungswirksamen Vorgänge aus.
  • Die Investitionsrechnung gibt Auskunft über die getätigten Ausgaben für den Erwerb oder die Schaffung von Vermögenswerten sowie über die Einnahmen aus Veräusserung oder aus Rückzahlung dieser Vermögenswerte.

Im Teil über die Kreditsteuerung und den Zahlungsrahmen werden die zusammen mit dem Voranschlag beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen aufgeführt und erläutert.

Der Teil über die Sonderrechnungen enthält die Kommentare zu den Voranschlägen der Sonderrechnungen. Sonderrechnungen sind separat geführte Rechnungen, welche vom Parlament genehmigt werden. So werden gegenwärtig der Bahninfrastrukturfonds und der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds in einer Sonderrechnung geführt.

Im Teil über die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen sind die Erlassentwürfe und Erläuterungen dazu zu finden.

I.2. Zweiter Band

Der zweite Band – der aufgrund seiner Grösse in zwei Teile (2A und 2B) unterteilt ist – enthält die Voranschläge mit IAFP der Verwaltungseinheiten.

Die Finanzberichterstattung zu den Verwaltungseinheiten ist jeweils wie folgt aufgebaut:

  • Als Erstes werden die strategischen Schwerpunkte und die wichtigsten Projekte und Vorhaben der Verwaltungseinheit dargestellt. Danach folgen ein Überblick über Erträge, Aufwände und Investitionen sowie ein Kommentar zur Aufgaben- und Finanzplanung.
  • Anschliessend wird über die Leistungsgruppen der Verwaltungseinheit informiert. Leistungsgruppen fassen gleichartige Leistungen einer Verwaltungseinheit zusammen. Für jede Leistungsgruppe wird der Grundauftrag beschrieben und die Entwicklung des Funktionsertrags, des Funktionsaufwandes sowie der Investitionen (d. h. der Anteil der jeweiligen Leistungsgruppe am Globalbudget der Verwaltungseinheit) dargelegt. Den Kern der Berichterstattung über die Leistungsgruppen bilden Ziele mit Messgrössen und Soll- und Ist-Werten, in der Regel sind es Leistungsziele (z. B. zu Mengen, Qualität, Fristen oder Kosten).
  • Schliesslich werden die Budgetpositionen aufgeführt und begründet. Die Mehrzahl der Verwaltungseinheiten führt je ein Globalbudget für den Ertrag und für den Aufwand. Verwaltungseinheiten mit grossen Investitionen im Eigenbereich weisen die Investitionseinnahmen und Investitionsausgaben in gesonderten Globalbudgets aus.

EFV: Botschaften zum Voranschlag mit IAPF

II. Bundesbeschlüsse

Im Rahmen der Beratungen des Voranschlages mit IAFP erlässt das Parlament einen Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes, einen Bundesbeschluss über den Finanzplan und je einen Bundesbeschluss über die Sonderrechnungen. Die Bundesversammlung kann bei Bedarf auch einen Bundesbeschluss über Planungsgrössen im Voranschlag verabschieden.

  • Mit dem Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes beschliesst die Bundesversammlung den jährlichen Voranschlag des Bundes. Mit ihm werden die budgetierten Aufwände und Erträge (Erfolgsrechnung) und die Investitionsausgaben und - einnahmen (Investitionsrechnung), die Ausgaben und Einnahmen (Finanzierungsrechnung) und die mit der Botschaft zum Voranschlag beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen genehmigt.
  • Mit einem Bundesbeschluss über Planungsgrössen im Voranschlag (fakultativ) kann das Parlament sowohl die Inhalte (Ziele, Messgrössen, Sollwerte), als auch die Finanzen (Aufwand, Ertrag, Investitionsausgaben und -einnahmen) jeder Leistungsgruppe sowie die Verwendung der Ressourcen im Globalbudget (Personal-, Beratungs- und IKT-Sachaufwand) jeder Verwaltungseinheit spezifisch ändern. Zudem kann die Bundesversammlung bei Bedarf weitere Rahmenbedingungen der Kreditverwendung festlegen, zum Beispiel den Personalaufwand, den Sach- und Betriebsaufwand (insbesondere für Informatik und Beratung) oder den übrigen Funktionsaufwand im Globalbudget.
  • Mit dem Bundesbeschluss über den Finanzplan nimmt das Parlament den Finanzplan zur Kenntnis. Die Bundesversammlung hat die Möglichkeit, dem Bundesrat Aufträge für eine Änderung des Finanzplanes zu erteilen.
  • Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus den Spezialfonds mit Sonderrechnung: Für den Voranschlag jeder einzelnen Sonderrechnung fällt das Parlament einen eigenständigen Beschluss.

Keiner dieser Bundesbeschlüsse ist dem Referendum unterstellt.

EFV: Bundesbeschlüsse

Quelle

www.efv.admin.ch