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In der Legislatur 2015–2019 führten die Parlamentsdienste (PD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ein Pilotprojekt im Bereich der parlamentarischen technischen Zusammenarbeit durch. Angesichts des Erfolgs dieses Pilotprojekts beschloss die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung, die parlamentarische technische Zusammenarbeit ab dem 1. Januar 2020 als dauerhaftes Programm fortzuführen. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel wurden im Rahmen der Beratung des Voranschlags 2020 von den eidgenössischen Räten genehmigt.

Die PD stellen ausländischen Parlamentsverwaltungen im Rahmen von Unterstützungsprojekten das Fachwissen ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung. Die Unterstützung erfolgt in der Regel in Form von Ausbildungen, Austausch von Fachwissen und Beratungstätigkeiten. Ziel der technischen Zusammenarbeit der PD ist es, sich mit den ausländischen Parlamentsverwaltungen über Best Practices auszutauschen. Die PD bringen zudem ihr Fachwissen ein, um ein Parlament bei seiner Weiterentwicklung zu unterstützen und es zu befähigen, seine verfassungsmässigen Aufgaben besser wahrzunehmen. Das Engagement der PD erfolgt im Sinne eines interkulturellen Austauschs, bei dem die örtlichen Sensibilitäten und die Souveränität der unterstützten Länder respektiert werden.

Die Unterstützung ausländischer Parlamente durch die PD erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem EDA. Die PD sind folglich nur in Ländern tätig, in denen die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) oder die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) Projekte in den Bereichen der parlamentarischen Entwicklungszusammenarbeit und der Stärkung des parlamentarischen Beitrags zur menschlichen Sicherheit durchführen.

Die PD unterstützen Projekte der parlamentarischen technischen Zusammenarbeit vor allem im Bereich der parlamentarischen Oberaufsicht, der Evaluation, der Gesetzgebungsarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Bildung. Sie konzentrieren sich auf bestimmte Länder und auf Projekte mit konkreten und nachhaltigen Zielen. Diese Art der technischen Zusammenarbeit steht im Einklang mit den in der Bundesverfassung festgelegten Zielen der Schweizer Aussenpolitik (weltweite Förderung der Demokratie, Art. 54 Abs. 2 BV). Zudem tragen die PD den gemeinsamen Grundsätzen der Interparlamentarischen Union (IPU) für die Unterstützung von Parlamenten Rechnung, die auch vom Schweizer Parlament offiziell unterzeichnet wurden.