Die Parlamentsdienste sind die Stabsstelle der Bundesversammlung und ihrer Organe.

  • Sie unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Sie sind die Drehscheibe zwischen der Bundesversammlung einerseits und dem Bundesrat, weiteren Behörden und der Öffentlichkeit andererseits.
  • Sie wahren und fördern die Interessen und die Würde der Bundesversammlung und ihrer Organe.
  • Der Gewaltenteilung entsprechend sind sie dem Parlament unterstellt und von Bundesrat und Bundesverwaltung unabhängig. Vorgesetzte Behörde ist die aus den Präsidien von National- und Ständerat zusammengesetzte Verwaltungsdelegation.

 

Ihre wichtigsten Funktionen:

  • Sie planen und organisieren die Sessionen der eidgenössischen Räte und die Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen.
  • Sie besorgen die Sekretariatsgeschäfte, die Übersetzungsarbeiten und die Protokollierung der Verhandlungen der Räte und der Kommissionen.
  • Sie beraten die Ratsmitglieder, insbesondere die Präsidien der Räte und der Kommissionen, in Sach- und Verfahrensfragen.
  • Sie informieren die Öffentlichkeit über die Bundesversammlung und ihre Tätigkeiten.
  • Sie unterstützen die Bundesversammlung bei der Pflege der internationalen Beziehungen.
  • Sie führen die Parlamentsbibliothek und bieten den Ratsmitgliedern Dienstleistungen in den Bereichen Dokumentation und Informationstechnologien an.
  • Sie sorgen für eine angemessene Infrastruktur und nehmen zahlreiche weitere grössere und kleinere Aufgaben einer Parlamentsverwaltung wahr.