N​ach den Parlamentswahlen wird in der Regel fast jeder vierte Ratssitz neu besetzt. Die Zusammensetzung der beiden Räte, der Kommissionen und Fraktionen ändert sich. Trotzdem ist, dank einer ausgeklügelten Kaskade von Rochaden, der unterbruchsfreie Fortgang des Ratsbetriebes gewährleistet.

Diese Kaskade beginnt in der Sommersession des vierten Jahres der vierjährigen Legislatur, findet ihre Fortsetzung am Wahlsonntag im Oktober und in der konstituierenden Sitzung des Nationalrates. Diese markiert zeitgleich auch den Beginn der Wintersession.

Sie endet mit der Bestellung der Kommissionen und der Wahl des Bundesrates in der zweiten Woche der Wintersession. Einzig in den Stunden der konstituierenden Sitzung ist es dem Parlament nicht möglich, Gesetzgebungsarbeit zu leisten.

Auf eidgenössischer Ebene kennt nur der Nationalrat eine Legislaturperiode. Der Ständerat kennt, da die Amtsdauer und der Wahltermin der Ständeratsmitglieder sich nach kantonalem Recht richten, keine Gesamterneuerung.

Die 52. Legislaturperiode des Nationalrates beginnt am 4. Dezember 2023. 


Der Legislaturwechsel kurz erklärt

ErklärvideoBroschüre
Der Legislaturwechsel Der Legislaturwechsel – Stabübergabe ohne Tempoverlust (PDF)


Informationen zum Legislaturwechsel

Publikationsdatum Hintergrundinformationen

Der Bericht des Bundesrates über die Nationalratswahlen


​Bericht vom 15. November 2023
Der Bericht des Bundesrates über die Nationalratswahlen enthält die von der Bundeskanzlei nachgeprüften Wahlresultate aller Listen und aller Kandidatinnen und Kandidaten aller Kantone. Der Nationalrat nimmt ihn an seiner konstituierenden Sitzung zur Kenntnis.

Mitglieder des Nationalrates


Porträts der Mitglieder der Bundesversammlung (PDF)

Adressverzeichnis​ (PDF)

Interessenbindungen (PDF)

​​Zutrittsberechtigte (PDF)

Pers. Mitarbeitende (PDF)


Die Bundesversammlung wird bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) bis zum 22. Januar 2024 von der Schweizer Delegation in ihrer aktuellen Zusammensetzung vertreten. Bis dahin erscheinen die Mitglieder, die nicht mehr im Amt sind, im​mer noch in den einzelnen Verzeichnissen.
Die gewählten Personen treten ihr Amt mit ihrer Vereidigung an. Bis zur Konstituierung des neuen Rates bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt und gehen weiterhin ihrer parlamentarischen Arbeit nach.

Ein Ratsmitglied muss seine Interessenbindungen offenlegen und kann zwei Personen Zutritt zu den nicht öffentlichen Bereichen des Parlamentsgebäudes ermöglichen.

Mehr Informationen zu den Rechten und Pflichten der Ratsmitglieder

Mitglieder des Ständerates


Porträts der Mitglieder der Bundesversammlung (PDF)

Adressverzeichnis (PDF)

Interessenbindungen (PDF)

Zutrittsberechtigte (PDF)

Pers. Mitarbeitende (PDF)



Die Bundesversammlung wird bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) bis zum 22. Januar ​2024 von der Schweizer Delegation in ihrer aktuellen Zusammensetzung vertreten. Bis dahin erscheinen die Mitglieder, die nicht mehr im Amt sind, immer noch in den einzelnen Verzeichnissen.
Auch die neu gewählten Ständeratsmitglieder treten mit ihrer Vereidigung ihr Amt an. Da die Mitglieder des Ständerates nach kantonalem Recht gewählt werden, wird das Ende der Amtsdauer durch das jeweilige kantonale Recht geregelt. Bei einigen Kantonen bleiben die bisherigen Ratsmitglieder bis zum Amtsantritt der Neugewählten im Amt, bei anderen endet die Amtsdauer zum gleichen Zeitpunkt wie die Amtsdauer der Nationalratsmitglieder.

Der Ständerat ist wie der Nationalrat ein Organ des Bundes. Seine Mitglieder sind nicht an Weisungen der Kantone gebunden, müssen ihre Interessenbindungen offenlegen und werden vom Bund entschädigt.

Mehr Informationen zu den Rechten und Pflichten der Ratsmitglieder

Der Alterspräsident


Gerhard Pfister​ 

​Rede

Nach den Nationalratswahlen ernennt und präsidiert die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident das provisorische Büro und führt den Vorsitz im sich konstituierenden Rat, bis die neue Ratspräsidentin oder der neue Ratspräsident gewählt ist. Das Amt des Alterspräsidenten kommt jeweils demjenigen Ratsmitglied zu, das die längste ununterbrochene Amtsdauer aufweist.

Mehr

Das provisorische Büro​


Bericht vom 29. November 2023 (PDF)

Das provisorische Büro bereitet die konstituierende Sitzung des Nationalrates vor. Es besteht aus insgesamt neun Mitgliedern. Die Fraktionen sind darin proportional zu ihrer Grösse vertreten.

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Die Fraktionen


Fraktionen
Eine Fraktion kann jederzeit gebildet werden, wenn ihr mindestens fünf Ratsmitglieder aus einem der beiden Räte beitreten und die Koordinationskonferenz die Genehmigung zu ihrer Bildung erteilt.

Mehr

Der Empfangstag der Neugewählten

Die neu gewählten Ratsmitglieder wu​rden am 24. November 2023 im Parlamentsgebäude empfangen.
Die Neugewählten erhalten am Empfangstag eine kurze Einführung in die Dienstleistungen der Parlamentsdienste.

Nächster Halt Bundeshaus - Ein Leitfaden für Ratsmitglieder

Die konstituierende Sitzung des Nationalrates​


Nationalrat. Konstituierung und Vereidigung



Der Nationalrat konstituiert sich nach jeder Nationalratswahl neu. Die konstituierende Sitzung findet jeweils am siebenten Montag nach der Wahl statt. Dabei stellt der Rat zunächst die Gültigkeit der Wahlen und damit die Konstituierung des Rates fest.

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Der Nationalratspräsident


Eric Nussbaumer

Nach seiner Konstituierung wählt der Rat aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres eine Präsidentin oder einen Präsidenten.

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Das Büro des Nationalrates


Das Büro

Am Ende der konstituierenden Sitzung wird auch das neue Ratsbüro bestellt.

Mehr

Die Nationalratskommissionen


Kommissionen und Delegationen – Zusammensetzung 2023 – 2027​ (PDF)

Nach den Nationalratswahlen werden auch die Kommissionen neu gebildet. Bis zur Bestellung der neuen Kommissionen bleiben die bisherigen Kommissionsmitglieder im Amt. Für nicht wiedergewählte Kommissionsmitglieder kann die Fraktion eine Vertretung bestimmen.
 
Mehr

Die erste Sitzung des Ständerates nach den Wahlen


Ständerat. ​Mitteilungen der Kantone und Vereidigungen



Da sich die Ständeratswahlen nach kantonalem Recht richten, kennt der Ständerat keine Gesamterneuerung; demzufolge muss er sich auch nicht neu konstituieren. Nach den Wahlen nimmt der Rat die Mitteilungen der Kantone zur Kenntnis und vereidigt die neu gewählten Mitglieder.

Mehr

Die Ständeratspräsidentin


Eva Herzog​ 


Nach der Vereidigung der neu gewählten Mitglieder bestimmt der Rat aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres eine neue Präsidentin oder einen neuen Präsidenten.

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Das Büro des Ständerates


Das Büro

Nach der Wahl des neuen Ratspräsidiums werden auch die übrigen Mitglieder des Ratsbüros gewählt.

Mehr

Die Ständeratskommissionen


KOMMISSIONE​N UND DELEGATIONEN – ZUSAMMENSETZUNG 2023 – 2027​ (PDF)
​​

Bis zur Bestellung der neuen Kommissionen bleiben die bisherigen Kommissionsmitglieder im Amt. Für nicht wiedergewählte Kommissionsmitglieder kann die Fraktion eine Vertretung bestimmen.

Die Bundesratswahlen


Bundesrat. Wahl der Mitglieder für die Amtsdauer 2023-2027



Nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates erfolgt auch eine Gesamterneuerung des Bundesrates. Die Wahlen finden jeweils am Mittwoch der zweiten Sessionswoche statt.

Die Gewählten werden zwar unmittelbar nach den Wahlen vereidigt, doch neugewählte Mitglieder des Bundesrates treten ihr Amt erst am 1. Januar an. Bis dahin nehmen die bisherigen Mitglieder des Bundesrates an den Ratsverhandlungen teil.

Mehr

Die Wahl des Bundeskanzlers o​der der Bundes­kanzlerin


Bundeskanzlerin/Bundeskanzler. Wahl für die neue Amtsperiode

Die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers erfolgt nach den Wahlen in den Bundesrat gemäss den Regeln für die Bundesratswahlen.

Die Wahl des Bundes­präsidenten oder der Bundes­präsi­dentin und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Bundesrates


Wahl der Bundespräsidentin und der Vizepräsidentin des Bundesrates für 2024
Jedes Jahr während der Winter­session wählt die Bundes­versamm­lung eines der sieben Bundes­rats­mit­glieder zur Bundes­präsi­dentin oder zum Bundes­präsi­denten. Die Wahlen finden jeweils am Mittwoch der zweiten Woche der Wintersession statt.

Mehr


Ausblick auf die 52. Legislaturperiode

Publikationsdatum                             
Kurzbeschrieb

Vorschau Wintersession 2023


Vorschau Nationalrat (PDF)

Vorschau Ständerat (PDF)
Die Parlamentsbibliothek erstellt gestützt auf das Sessionsprogramm jedes Rates eine Sessionsvorschau. Diese informiert über den aktuellen Stand der wichtigsten im Rat traktandierten Geschäfte (Botschaften, parlamentarische Initiativen, Standesinitiativen).

Die Sessionsvorschauen sind dreisprachig und nach Geschäftsnummern geordnet. Sie werden rund 10 Tage vor der Session auf der Startseite von parlament.ch publiziert.

Ausblick auf die 52. Legislaturperiode


Ausblick (PDF)
Zum Legislaturwechsel wird ein Ausblick auf die neue Legislatur veröffentlicht. Komplementär zur Vorschau auf die Wintersession enthält dieser Ausblick zusammenfassende Informationen zu den hängigen Vorlagen des Bundesrates, Volksinitiativen, parlamentarischen Initiativen mit Erlassentwurf, sowie laufenden und geplanten Vernehmlassungen.

Legislaturplanung

Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft über die Legislaturplanung zu Beginn des Jahres 2024 unterbreiten.


Zu Beginn der Legislaturperiode unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung eine Botschaft über die Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Legislaturplanung.

Der einfache Bundesbeschluss definiert die politischen Leitlinien und die Ziele der Legislaturplanung und ordnet diesen die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere Massnahmen zu, welche zur Zielerreichung erforderlich sind.


Rückblick auf die 51. Legislaturperiode

Publi​kationsdatumKurzbeschrieb

Das Schweizer Parlament in Grafiken – Überblick, Ausgabe 2023
und
Das Schweizer Parlament in Grafiken – Vertiefung, Ausgabe 2023


Überb​lick (PDF)

Vertiefung (PDF)
Die Parlamentsbibliothek gibt anlässlich des Legislaturwechsels zwei Publikationen heraus, in denen das Schweizer Parlament in Form von Grafiken dargestellt wird:

1. Jene mit dem Untertitel «Überblick» richtet sich an ein Publikum, das sich überblicksartig über das Parlament informieren möchte. Sie zieht Bilanz der 51. ​Legislaturperiode (2019–2023) und visualisiert die Zusammensetzung des neuen Parlaments der 52. Legislaturperiode (2023–2027).

2. Die Publikation mit dem Untertitel «Vertiefung» richtet sich an ein Publikum, das sich eingehend über das Parlament informieren möchte. Der Fokus liegt auf den Prozessen und Resultaten der parlamentarischen Arbeit während der 51. Legislaturperiode.​

Faktenbericht 'Die 51. Legislaturperiode - ein institutioneller Rückblick'


Band I: Organisation und Zusammensetzung der Bundesversammlung (PDF)

Band II: Parlamentsbetrieb (PDF)

Band IV: Akte der Bundesversammlung (PDF)


Band III wird Anfang 2024 veröff​entlicht. 

Mit dem vorliegenden Faktenbericht gibt die Parlamentsbibliothek der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen und Daten, welche sie über die 51. Legislaturperiode gesammelt hat. Der Bericht enthält auch institutionelle Hintergrundinformationen sowie Daten und Fakten zu den vier vorangehenden Legislaturperioden. 

Die Daten und Informationen sind thematisch geordnet und in vier Bände gruppiert. Band ​I widmet sich der Organisation und der Zusammensetzung der Bundesversammlung. Band II enthält Daten und Informationen über den Ratsbetrieb und Band III solche über die Geschäfte und den Geschäftsfluss der Bundesversammlung. Band IV gibt schliesslich einen institutionellen Überblick über die Akte der Bundesversammlung.  ​