Der National­rat und seine Organe

Der Nationalrat hat 200 Sitze. Diese werden aufgrund der Bevölkerungszahl auf die 26 Kantone verteilt. Der Nationalrat wird daher oft auch als «Volkskammer» bezeichnet.

Der Nationalrat wird geleitet durch eine Präsidentin oder einen Präsidenten, die oder der von zwei Vizepräsidentinnen oder -präsidenten unterstützt wird. Der Nationalrat verfügt zudem über ein Büro und Kommissionen.

Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt. Nach den Wahlen ernennt die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident das provisorische Büro, präsidiert dieses und führt den Vorsitz im Rat, bis der neue Rat konstituiert und die neue Präsidentin oder der neue Präsident gewählt ist.

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Der Stände­rat und seine Organe

Im 46-köpfigen Ständerat stellen die Kantone je zwei Abgeordnete, die ehemaligen Halbkantone je eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten. Der Ständerat wird daher auch «Kantonskammer» genannt.

Wie die Volkskammer hat auch die Kantonskammer eine Präsidentin oder einen Präsidenten, zwei Vize­präsi­dentin­nen oder -präsi­denten, ein Büro und Kommissionen.

Da sich die Ständerats­wahlen nach kantonalem Recht richten, kennt der Ständerat keine Gesamterneuerung.

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Die Vereinigte Bundes­ver­sammlung und ihre Organe

Die Vereinigte Bundes­versamm­lung besteht aus den 200 Mitgliedern des Nationalrates und den 46 Mitgliedern des Ständerates.

Den Vorsitz in der Vereinigten Bundes­versamm­lung hat die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrates oder im Verhinderungsfall die Präsidentin oder der Präsident des Ständerates.

Auch die Vereinigte Bundes­versamm­lung verfügt über ein Büro und Kommissionen.

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Gemeinsame Organe beider Räte

Die Büros des Nationalrates und des Ständerates bilden zusammen die Koordinationskonferenz. Die Räte verfügen zudem über gemeinsame Kommissionen und Subkommissionen (Delegationen).

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Fraktionen

Die Bundesversammlung ist politisch in Fraktionen und nicht in Parteien gegliedert. Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien.

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Parlamen­tarische Gruppen

Ratsmitglieder, die sich für einen bestimmten Sachbereich interessieren, können sich zu informellen Gruppen zusammenschliessen.

Die parlamentarischen Gruppen sind keine Organe der Bundesversammlung.