Die Mitglieder des Ständerates werden nach kantonalem Recht gewählt. In den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wird je eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt, in den übrigen Kantonen je zwei.

I. Amtsdauer und Zeitpunkt der Wahl

Die Amtsdauer der Mitglieder des Ständerates beträgt heute in allen Kantonen vier Jahre.

In Appenzell Innerrhoden wird die Standesvertretung jeweils im April vor den Nationalratswahlen gewählt, in den anderen Kantonen gleichzeitig mit den Wahlen für den ​Nationalrat.

II. Wählbarkeit

In allen Kantonen sind nur Schweizerinnen und Schweizer, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, wählbar.

Die Kantonsverfassung von Glarus legt eine Alterslimite fest: Seine Standesvertreter scheiden mit der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die nächste Landsgemeinde bzw. auf Ende Juni aus dem Amt. Der Kanton Jura hingegen kennt eine Amtszeitbeschränkung: Die jurassischen Ständeratsmitglieder können nur zweimal in Folge wiedergewählt werden.

III. Wahlorgan und Wahlsystem

In Appenzell Innerrhoden wird der Standesvertreter oder die Standesvertreterin von der Landsgemeinde (Versammlung aller Stimmbürgerinnen und Stimmbürger) gewählt, in den anderen Kantonen in geheimer Wahl an der Urne.

In den Kantonen Jura und Neuenburg wird das Proporzverfahren, in den anderen Kantonen das Majorzverfahren angewandt. Bei Majorzwahlen wird im ersten Wahlgang in der Regel das absolute Mehr verlangt, im zweiten Wahlgang genügt das relative Mehr. ​

Historische Fakten und Zahlen

In den Anfängen des Bundesstaates variierte die Amtsdauer der Ständeratsmitglieder von Kanton zu Kanton erheblich. Erst 1975 führte der Kanton Freiburg als letzter Kanton die vierjährige Amtszeit ein.

Statistisches Jahrbuch der Schweiz (Auszüge 1918–1980) (PDF)

Quellen

  • Abschnitt «Fakten und Zahlen»: Jean-François Aubert, Die Schweizerische Bundesversammlung von 1848 bis 1998, Helbing & Lichtenhahn Basel und Frankfurt am Main 1998, S. 62; Urs Marti, Zwei Kammern – ein Parlament, Verlag Huber 1990, S. 36.

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