Informationen zur Bundesverfassung

Die Bundesverfassung (abgekürzt BV, SR 101) ist die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie steht auf der obersten Stufe des Schweizerischen Rechtssystems. Ihr sind sämtliche Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes, der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Sie dürfen der Bundesverfassung daher nicht widersprechen. Im Vergleich mit Verfassungen anderer demokratischer Staaten weist die Bundesverfassung der Schweiz eine Eigenheit auf: Sie sieht keine Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze vor, d.h. einmal vom Parlament erlassene Gesetze können vom Bundesgericht nicht wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden. Ausnahmen sieht das Bundesgericht nur bei Konflikten zwischen einem Bundesgesetz und Völkerrecht vor.

Ebenfalls im Gegensatz zu anderen Verfassungen (z.B. der amerikanischen) wird die Bundesverfassung immer wieder verändert (revidiert). Mittels Volksinitiativen können Änderungen der Verfassung oder die Aufnahme neuer Verfassungsartikel erwirkt werden. Sowohl Teil- wie auch Totalrevisionen unterstehen dem Volks- und dem Ständemehr.

Geschichte

Grundlage für die heutige Bundesverfassung bildet die Verfassung vom 12. September 1848, welche den Schweizer Bundesstaat begründete. Diese war stark von der Verfassung der USA sowie dem Gedankengut der Französischen Revolution beeinflusst. Sie begründete das so genannte Subsidiaritätsprinzip, d.h. die Kantone sind eigenständig, soweit die Bundesverfassung sie nicht explizit einschränkt.

1866 wurde die Verfassung von 1848 teilweise revidiert. Die erste Totalrevision trat 1874 in Kraft. Sie sah einen Ausbau der Bundeskompetenzen und der Volksrechte vor. Mit dieser Totalrevision wurde auch das Referendum auf eidgenössischer Ebene eingeführt.
In den 1990er-Jahren wurde die Bundesverfassung überarbeitet und nachgeführt, indem nicht geschriebenes Verfassungsrecht (entstanden im Rahmen der Rechtsprechung durch das Bundesgericht) kodifiziert wurde und nicht auf Verfassungsebene gehörende Bestimmungen (z.B. das Absinthverbot) «herabgestuft» wurden. Die Totalrevision wurde von Volk und Ständen am 18. April 1999 mit 59.2% respektive 12 2/2 von 20 6/2 Standesstimmen gutgeheissen. Sie ersetzte die alte Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 und erfasste u.a. neue, bis dahin lediglich in Entscheiden des Bundesgerichts und in Rechtskommentaren festgehaltene Grundrechte. Sie trat am 1. Januar 2000 in Kraft.