Erlasse der Bundes­ver­sam­mlung

Erlasse der Bundesversammlung sind Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen und einfache Bundesbeschlüsse. Rechtsetzende Bestimmungen werden in die Form eines Bundesgesetzes oder einer Verordnung gekleidet, die übrigen Erlasse in die Form eines Bundesbeschlusses oder einfachen Bundesbeschlusses.

Mehr

Verfahren

Die Beratung von Erlassentwürfen folgt in beiden Räten dem festgelegten Ablauf Eintretensdebatte, Detailberatung und Gesamtabstimmung. Bestehen nach der ersten Beratung Differenzen zwischen den Räten, werden diese im Differenzbereinigungsverfahren bereinigt.

Mehr

Parlamentarische Ini­tia­tiven, Standes­initiativen und Vor­stösse

Ein Ratsmitglied, eine Fraktion oder eine Kommission kann mit einer parla­menta­rischen Initiative den Entwurf zu einem Erlass oder die Grundzüge eines solchen Erlasses vorschlagen. Das gleiche Recht kommt den Kantonen mittels Standes­initia­tive zu.

Vorstösse sind parla­menta­rische Instrumente, mit denen Ratsmitglieder, Fraktionen und Kom­mis­sionen Massnahmen oder neue Rechts­bestim­mungen anregen und Auskünfte oder Berichte verlangen können. Adressat solcher Vorstösse ist in der Regel der Bundesrat.

Es sind folgende Vor­stoss­arten zu unterscheiden: Motion, Postulat, Inter­pella­tion, Anfrage und Frage in der Fragestunde.

Mehr

Eingaben und Petitionen

Jede Person hat gemäss Bundesverfassung das Recht, Bitten, Vorschläge, Kritiken oder Beschwerden an die Behörden zu richten, ohne dass ihr deswegen Nachteile entstehen.

An die Bundes­versamm­lung gerichtete Eingaben zur Geschäfts­führung und zum Finanz­gebaren des Bundesrates, der Bundes­verwal­tung, der eid­genös­sischen Gerichte und anderer Träger von Aufgaben des Bundes werden den Geschäfts­prüfungs- oder Finanz­kommis­sionen zur direkten Beantwortung zugewiesen. Andere Eingaben behandelt die Bundes­versamm­lung als Petitionen. Sie folgen dabei einem fest­geleg­ten Verfahren.

Mehr

Erklärungen der Räte oder des Bundes­rates

Der Nationalrat kann auf Antrag der Mehrheit einer Kommission zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik eine Erklärung abgeben. Der Ständerat kann dies auf schriftlichen Antrag eines Ratsmitgliedes oder einer Kommission tun.

Der Bundesrat kann eine solche Erklärung einem einzelnen Rat oder der Vereinigten Bundes­versamm­lung abgeben.